28. November 2024
Manuela Ripa MEP stellt Anfrage an die Europäische Kommission zu möglichen Probebohrungen im FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“
Südharz – München – Brüssel. Die Europa-Abgeordnete Manuela Ripa setzt sich aktiv für den Erhalt der Gipskarstlandschaft im Südharz ein. „Biosphärenreservate wie die Karstlandschaft im Südharz stehen zu Recht unter Schutz. Der Reichtum an Arten darf in diesen Naturschutzge-bieten nicht gefährdet werden. Gerade in Zeiten des Klimawandels und des dramatischen Artensterbens ist dies unverantwortlich. Um Gips zu gewinnen, brauchen wir nicht die Natur zu zerstören, es gibt durchaus nachhaltigere Möglichkeiten. Daher habe ich die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge zu diesen Vorgängen befragt und erhoffe mir deutliche Worte für die Einhaltung der EU-Gesetze durch deutsche Behörden für den Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.“
Ihre Anfrage an die Europäische Kommission vom 27.11.2024 zum Antrag der Firma Knauf zu Probebohrungen in FFH-geschützen Gebieten lautet wie folgt: „Das gipsverarbeitende, interna-tional tätige Unternehmen Knauf Gips KG beantragt sieben Probebohrungen in Schutzgebieten Sachsen-Anhalts, Deutschland. Die Landschaft dort ist auf Grund des besonderen Gipskarst-Ökosystems weltweit einzigartig und nicht wiederherstellbar. Betroffen sind mehrere Gebiete, die unter der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (92/43/EWG) EU-rechtlich geschützt sind. Dazu gehört insbesondere das FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code DE 4432-301).
• Hat die EU-Kommission Kenntnisse zum laufenden Genehmigungsverfahren für die sieben beantragten Probebohrungen?
• Sieht die EU-Kommission in einer möglichen Genehmigung der Probebohrungen einen Verstoß gegen die Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie?
• Falls ja, plant die EU-Kommission zu intervenieren bzw. gab es bereits einen entsprechenden Austausch zwischen der EU-Kommission und den zuständigen Behörden?“
Die Vorsitzende des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. (VdHK) Bärbel Vogel verweist zudem darauf, dass in diesen Schutzgebieten ein sogenanntes „Verschlechte-rungsverbot“ durch die EU-Richtlinien besteht. „Probebohrungen haben nur den Zweck, Flächen zu explorieren, die für den Gipsabbau in Frage kommen. Das weltweit einzigartige Ökosystem mit Buchenwäldern auf der Gipskarstlandschaft wäre somit für immer und unwiederbringlich zerstört. Ein Ausgleich oder Renaturierung kann diesen Verlust nicht ersetzen.“
Zudem hat den VdHK ein weiteres Unterstützerschreiben aus Spanien erreicht. Prof. José-Maria Calaforra von der Universität Almeria führt darin aus: “ Viele dieser Gebiete, die eigentlich geschützt werden sollten, sind jedoch immer noch vom Verschwinden bedroht, da wirtschaftliche Faktoren (Gipsabbau, in der Regel Steinbrüche) Vorrang vor dem Interesse am Schutz und Erhalt nicht nur des geologischen Erbes, sondern in vielen Fällen auch des botanischen, zoologischen und sogar ethnologischen Erbes haben, was gegen geltendes Recht verstößt. Die Forschungs-gruppe für Wasserressourcen und Umweltgeologie, deren Direktor ich derzeit bin, unterstützt nachdrücklich die Forderung des Verbandes der deutschen für Höhlen- und Karstforscher e.V. und der anderen unterzeichnenden Organisationen, und lehnt neue Bergbauprojekte ab, die den Gipskarst des Harz bedrohen.“ Der BUND erläutert das Potential der aus der Düngemittelindustrie anfallenden Phosphorgips und resümiert: „Solange Naturgips zum Nulltarif abgebaut werden darf, obwohl dadurch ein Hotspot der Artenvielfalt zerstört wird, solange der hohe Verlust an Arten-vielfalt und intakten Biotopen nicht als Umweltsteuer auf den Gipspreis aufgeschlagen wird, wird die Aufbereitung von Phosphorgips oder der Griff auf andere ökologische Baustoffe wie Lehm, Holz oder Stroh nicht umgesetzt.“
Der VdHK und der BUND hoffen nun auf ein deutliches Signal aus Brüssel.
Quelle: Bärbel Vogel, Vorsitzende des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. VdHK
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