16. Dezember 2024
BUND Sachsen-Anhalt stellt Eilantrag gegen Gips-Probebohrungen
Magdeburg. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat am 12. Dezember einen Eilantrag gegen die genehmigten Probebohrungen im Südharz an das Verwaltungsgericht in Halle
versendet. Es verwundert, dass die vom Landrat angekündigte gleichzeitige Benachrich-tigung der anerkannten Naturschutzverbände und der Abbaufirma so aussieht, dass der BUND erst am Donnerstag das
Genehmigungsschreiben erhielt, während Beauftragte der Firma Knauf bereits am Dienstag an einigen Bohrpunkten Markierungsarbeiten ausführten und inzwischen massive Geräte in Position
brachten.
Christian Kunz, Landesgeschäftsführer BUND Sachsen-Anhalt: „Die aktuellen Beschwichti-gungen, es seien nur Probebohrungen und kein Abbau, sind Augenwischerei. Sobald erst einmal gebohrt und ein erträgliches Gipsvorkommen nachgewiesen wurde, ist die Naturzerstörung besiegelt.“
Kunz bezieht sich konkret auf den Passus im Koalitionsvertrag der schwarz-rot-gelben Koalition in Magdeburg: ‚Gips-Lagerstätten in Sachsen-Anhalt (sollen) gesichert sowie deren umweltverträg-liche Gewinnung ermöglicht werden.‘
Der Landesgeschäftsführer des Naturschutzverbands erläutert: „Die Unterzeichner des Koalitionsvertrags ignorieren
konsequent wichtige Dokumente des Bundes. Der LANA-Umlauf-bericht 2021-14 im Auftrag der Umweltministerkonferenz hat bereits vor dem Koalitionsvertrag im Januar 2021 ausführlich niedergeschrieben,
dass ein Gipsabbau im Südharz irreversible Zerstörung von Landschaftsbild, Böden und Biotopen nach sich zieht und nicht ausgleichbar ist. Ein Abbau von Gips ist im Gipskarst nicht umweltfreundlich
umsetzbar.“
Der Austausch zwischen Politik und der Firma Knauf mutet sehr eng an, wird doch Gips unisono als Dämmmaterial ohne Alternative in der EU
propagiert. Über Stroh- und Lehmbauplatten als preiswerte Alternative zum herkömmlichen Trockenbau, die in weit über 40 Baumärkten in Deutschland erhältlich sind und die die im Koalitionsvertrag
gelobte Unterstützung von klein- und mittelständischen Unternehmen befördern, wird leider nicht gesprochen. Auch nicht darüber, dass Gipsplatten gar kein Dämmmaterial sind!
Brisant ist auch, dass sich vier der sieben Bohrpunkte als Bohrflächen entpuppen – und sich allesamt im FFH-Lebensraumtyp „Flachland-Mähwiesen“ befinden. Erst am 14. November 2024 entschied der
Europäische Gerichtshof, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die dramatische Abnahme dieses Lebensraumtyps systematisch und anhaltend gegen europäisches Recht verstößt. 200 Quadratmeter
Flachlandmähwiese je Bohrfläche werden mit den Bohrungen zerstört. Ein nachfolgender Gipsabbau vernichtet dann großflächig diesen europaweit geschützten Lebensraum. Meldet Deutschland nicht
ausreichend Flachlandmähwiesen an die EU nach, drohen Geldbußen in Millionenhöhe.
Kunz: „Wir fordern von der Landesregierung, dass sie ihren Verpflichtungen zum Schutz von Lebensräumen nachkommt, speziell auch der Flachland-Mähwiesen, anstatt diese für privatwirtschaftliche Profite zu opfern und die Verhängung von Strafgeldern gegen Deutschland zu befördern. Der BUND ist dank der Unterstützung vieler Bürgerinnen und Bürger sowie befreundeten Organisationen gut gewappnet für ein Gerichtsverfahren, um den Gipskarst im Südharz zu retten.“
Quelle: BUND
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