„Es ist völlig weltfremd, Mähwiesen allein über Ordnungsrecht retten zu wollen!“ betont DVL-Geschäftsführer Dr. Jürgen Metzner. „Man kann Landwirtinnen und Landwirte zwar untersagen, Wiesen zu düngen oder früher zu mähen, man kann sie aber nicht
zwingen, die Fläche überhaupt zu pflegen. Die Wiesen müssen jedoch aktiv und angepasst bewirtschaftet werden, wenn ihr Artenreichtum
erhalten bleiben soll!“.
Aus Sicht des DVL ist der einzig erfolgversprechende Weg, Landwirtinnen und Landwirte attraktive Angebote zu machen. Gut gemachte Vertragsnaturschutzpragramme sind die Lösung.
Manche Bundesländer haben leider noch erheblichen Nachholbedarf. Dafür braucht es nicht nur entsprechend ausgestattete
Förderprogramme und mehr Geld für freiwillige Leistungen. „Land-wirtschaftliche Betriebe sollten mit der Pflege der Wiesen Einkommen erwirtschaften können. Leider ist dies bisher nur
sehr eingeschränkt möglich, auch weil die EU sich seit Jahren gegen
derartige Anreize im Agrarnaturschutz sperrt“, unterstreicht Metzner.
Kontraproduktive Förderung stoppen
Außerdem fordert der DVL, kontraproduktive Förderprogramme zum Erhalt der Mähwiesen sofort zu stoppen. So hat die EU-Kommission dem Bund eine Änderung der Öko-Regelung
1d (Altgras-streifen/-flächen in Dauergrünland) genehmigt. Landwirtinnen und
Landwirte können künftig attraktive Prämien erhalten, wenn sie kleine Wiesen brachfallen lassen. „Dieses Angebot richtet sich eindeutig
gegen den Erhalt der Mähwiesen“, erklärt Metzner. „Was würden Sie als Landwirt machen, wenn mehr Geld für das Nicht-Mähen als für das Mähen bezahlt wird?“
Landschaftspflegeverbände stellen wertvolle Lebensräume wieder her
Das EuGH-Urteil erhöht den Druck auf die Bundesländer, sich ernsthaft um den Schutz der Mähwiesen zu kümmern. Bei den Landschaftspflegeverbänden laufen die Bemühungen auf
Hochtouren, Flachland- und Bergmähwiesen zu erhalten und verlorene Flächen zurückzuge-winnen. Dabei sind teils aufwändige Verfahren
notwendig.
Besonders in Baden-Württemberg bemühen sich die Landschaftserhaltungsverbände (LEV) über sogenannte Rückholverträge Mähwiesen wiederherzustellen. Aktuell sollen damit circa
1.200 Hektar Mähwiesen durch Einsaat von regional gewonnenem Saatgut, durch Mahdgutübertragung oder dem Einsäen von
Regiosaatgut wiederhergestellt werden. Der DVL gibt zu bedenken, dass es deutlich einfacher und günstiger ist, Mähwiesen mit guten Angeboten zu erhalten als sie nach Verlust aufwändig
wiederherzustellen.
Quelle: Deutscher Verband für Landschaftspflege