1. Juli 2025 | EU-Renaturierungsgesetz
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Ohne gesunde Ökosysteme keine zukunftsfeste Landwirtschaft
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NABU-Landesdelegiertenversammlung fordert von Minister Jung ambitionierte Umsetzung der EU-Wiederherstellungs-Verordnung der Natur in
Hessen
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Wetzlar/Nidda - Auf der Landesdelegiertenversammlung des NABU Hessen in Bad Salzhausen forderten die über 140
Delegierten Umweltminister Ingmar Jung in einer Resolution dazu auf, die EU-Wiederherstellungsverordnung der Natur in Hessen zügig und ambitioniert umzusetzen. „Ohne Bestäuber keine stabilen Ernten.
Ohne gesunde Böden kein Puffer gegen Starkregen und Trockenperioden. Kurzum: Ohne gesunde Ökosysteme keine zukunftsfeste Landwirtschaft. Umso größer ist die Verantwortung für Umweltminister Ingmar
Jung, sich für die Wiederherstellungs-verordnung in Hessen zu engagieren. Sie sichert langfristig Erträge und eröffnet außerdem Landwirtinnen und Landwirten ein neues Geschäftsfeld, indem sie für
Naturschutzmaßnahmen honoriert werden“, erklärte NABU-Landesvorsitzender Maik Sommerhage.
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Umweltminister Ingmar Jung und acht weitere CDU-Umwelt- bzw. Landwirtschaftsminister haben Mitte Juni
bei der EU-Kommission die komplette Aufhebung des Europäischen Renaturierungsgesetzes beantragt. Und dies im Alleingang, ohne Abstimmung in der Hessischen Regierungskoalition. Der Naturschutzbund
NABU sieht darin einen Frontalangriff auf die Lebensgrundlagen der Menschen.
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Die „Attacke“ der Umweltminister sei sehr kurzsichtig und könne auch nicht im Interesse der Landnutzer sein.
Der hessische Umweltminister sollte, so die Delegierten, die Verordnung als Zukunftschance begreifen und gemeinsam mit Landwirtschaft und Naturschutz dafür sorgen, dass sie tatkräftig mit Leben
gefüllt wird. „Dringlich ist es nun, den Wiederherstellungsplan zu erarbeiten, die Finanzierung auf eine solide Grundlage zu stellen und neben der Planung sofortige Maßnahmen zu ergreifen. Jetzt
liegt es am Umweltministerium, diese Chance zu nutzen und das Gesetz wirkungsvoll für Natur und Landwirtschaft auszugestalten“, erläutert Sommerhage. Beim Schutz der Natur gehe es um lebensnotwendige
Ökosystemleistungen wie sauberes Wasser, fruchtbare Böden und saubere Luft. „Für unsere Wirtschaft, Ernährungssicher-heit und Gesundheit sind wir auf eine intakte Natur angewiesen.
Wiederherstellungsmaßnahmen bringen nachweislich auch einen hohen ökonomischen Mehrwert“, so Sommerhage. Die ökolo-gische Existenzsicherung ist dabei auch wesentlich für die Anpassung an die
Auswirkungen der Klimakrise, darunter an Extremwetterereignisse wie Dürren oder Hochwasser. Intakte Wiesen, Feuchtgebiete, Wälder und Moore tragen zudem als natürliche Kohlenstoffsenken nicht
uner-heblich zum Klimaschutz bei.
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Trotz einer eigenen Biodiversitätsstrategie hat das Land Hessen noch viele Hausaufgaben zu erledigen. Viele
geschützte Tiere, Pflanzen und Lebensräume befinden sich weiterhin in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. So sind etwa die hessischen Vogelbestände in den letzten 24 Jahren um über 50
Prozent geschrumpft: Im Offenland gilt dies z. B. für Schleiereule, Bluthänfling, Feldlerche, Feldschwirl, Rebhuhn, Braunkehlchen und Kiebitz. In den Wäldern für Waldohreule und Waldlaubsänger, in
den Auen für Gelbspötter, Teichrohrsänger, Rohrammer und Kuckuck. „In einer solchen Lage Initiativen zur Abschaffung der Wiederherstellungs-Verordnung der Natur zu unterstützen, ist kontraproduktiv
und letztlich zukunftsblind“, erklärt Sommerhage.
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Im vergangenen Jahr hatte die Europäische Union die Wiederherstellungs-Verordnung der Natur (Nature Restoration
Law) verabschiedet. In zwei Schreiben an die EU-Kommission sowie den Bundesminister für Landwirtschaft fordern die unionsgeführten Umwelt- bzw. Agrarministerien, darunter auch das hessische, die
Verordnung vollständig aufzuheben. Mit ihr sollen zerstörte Ökosysteme wiederhergestellt werden, um die biologische Vielfalt zu stärken und so auch die Landwirtschaft widerstandsfähiger im
Klimawandel zu machen. Die Verordnung sieht vor, dass bis 2030 Wiederherstellungsmaßnahmen auf mindestens 20% der Landfläche eingeleitet werden sollen. Bis 2050 sind alle Ökosysteme, die der
Wiederherstellung bedürfen, wiederherzustellen. Dies gilt für die Lebensräume und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, für Waldökosysteme, Meeres- und Küstenökosysteme, Süßwasserökosysteme und
Auen, landwirtschaftliche Ökosysteme, städtische Ökosysteme und Bestäuber-Populationen.
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Die Wiederherstellungsverordnung der Natur ist ein wichtiges Instrument, um eine Trendumkehr einzuleiten und
unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern. Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten in der Verordnung bewusst keinen starren Umsetzungsrahmen vorgeschrieben, sondern Flexibilität für konkrete
Maßnahmen eingeräumt. Die Verordnung wurde in den Verhan-dlungen mehrfach mit Kompromissen angepasst und demokratisch legitimiert, auch mit Stimmen der EVP-Fraktion, also der Parteifamilie der CDU im
Europäischen Parlament. Der NABU Hessen spricht sich für eine entschlossene Wiederherstellung der Natur und die am-bitionierte Umsetzung der Naturschutzgesetzgebung in Hessen und ganz Deutschland
aus.
Quelle: NABU Hessen
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