Wetzlar – Das Land Hessen will wieder die Jagd auf Mauswiesel, Iltis, Hermelin und Baummarder erlauben. Der
Entwurf der neuen Jagdverordnung sieht vor, den vier kleinen Beutegreifern künftig nachstellen zu können. „Mauswiesel, Iltis, Hermelin und Baummarder stehen auf der hessischen Roten Liste bedrohter
Arten. Es gibt keinen vernünftigen Grund, sie zu verfolgen, zu fangen und zu töten“, erklärt Maik Sommerhage, Landesvorsitzender des NABU Hessen. In seiner Stellungnahme zum Entwurf ruft der NABU die
Landesregierung dazu auf, die gefährdeten Mardertiere weiter unbehelligt zu lassen. „Die vom Land ins Feld geführten Gründe für eine Bejagung, Hilfe für Bodenbrüter und Singvögel, sind fachlich nicht
haltbar. Für die Vögel braucht es vielmehr einen besseren Schutz ihrer Lebensgrundlagen und den Verzicht auf Insektizide“, erläutert Sommerhage. Mauswiesel, Hermelin und Baummarder seien sogar
ausgewiesen nützlich. Als effektive Mäusejäger helfen sie bei der Wiederaufforstung, so der NABU. „Dort, wo Kahlschlagflächen vergrasen, siedeln sich viele Mäuse an und fressen die jungen Baumwurzeln
weg. Mit dem effektiven Fangen von Mäusen sind die flinken Marder Baumschützer ersten Grades“, so Sommerhage. Auch in der Landwirtschaft seien die Tiere wirkungsvolle Helfer. Es gebe deshalb weder
praktisch noch ethisch eine Rechtfertigung, die Marder zu töten.
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