30. Januar 2026
Erster rechtlicher Erfolg gegen Ultra-Fast-Fashion-Giganten:
Deutsche Umwelthilfe stoppt Greenwashing-Werbung von Shein
Berlin: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erzielt als erste Umwelt- und Verbraucherschutzorgani-sation in Deutschland einen wegweisenden
juristischen Erfolg gegen den Ultra-Fast-Fashion-Giganten Shein und beendet dadurch dreiste Verbrauchertäuschung. Der Konzern hatte nicht ausreichend Informationen bereitgestellt, wie er trotz massiv
steigender Klimaemissionen von 23 Prozent innerhalb eines Jahres dennoch bis 2050 Netto-Null-Emissionen erreichen werde. Die DUH kritisiert grundsätzlich die Praxis von Fast-Fashion-Konzernen, ihre
Produkte mit weit in der Zukunft liegenden Klimaneutralitätsversprechen schönzurechnen, ohne darzulegen, wie diese Verbesserungen tatsächlich im Detail erreicht werden sollen.
Um die massiven Umwelt- und Klimaschäden von Fast-Fashion zu begrenzen, fordert die DUH Bundesumweltminister Carsten Schneider auf, Textilhersteller und -Plattformen für ihre Fast-Fashion-Praktiken
in die Verantwortung zu nehmen und zur Kasse zu bitten. Zudem hat die DUH weitere rechtliche Schritte gegen den Shein-Betreiber Infinite Styles Services Co. Ltd. eingeleitet. Es geht dabei um
verbrauchertäuschende Werbeversprechen für verschiedene Produkte, die als „lokal“, „umweltfreundlich“ und „100 % natürlich“ beworben werden.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Wir fangen jetzt als erste Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation damit an, die unglaubwürdigen Klimaschutzversprechen von Shein
aufzudecken. Ultra-Fast-Fashion kann mit seinen Massen an giftigen Wegwerfklamotten, die über den halben Globus geflogen werden, per se niemals klimafreundlich sein. Diese Geschäftsmodelle dürfen
sich nicht länger lohnen. Umweltminister Schneider hat jetzt über die Erweiterte Herstellerverantwortung die Chance, einen echten Systemwandel in der Textilwirtschaft herbeizuführen. Dafür reicht
seine Ankündigung nicht, die Hersteller nur an den Entsorgungs-kosten ihrer Textilmüllberge zu beteiligen. Er muss über verbindliche Umweltkriterien Fast-Fashion-Praktiken wirtschaftlich unattraktiv
machen. Entscheidend wird sein, dass diese Regeln auch für Plattformen wie den chinesischen Konzern Shein gelten und überprüft werden. Es braucht endlich langlebige und reparierbare Mode, die
geliehen, repariert, und wiederverwendet wird – solche Geschäftsmodelle müssen über einen Fonds aus den Herstellergebühren finanziert werden. Nachhaltige Mode muss einfach zugänglich und
erschwinglich sein – für Menschen und Umwelt. Wir werden weiter im Blick behalten, ob Shein seinen Klimaversprechen gerecht wird und wenn nötig weitere rechtliche Schritte
einleiten.“
Hintergrund:
Die EU-Richtlinie (EU) 2025/1892 verpflichtet die Mitgliedstaaten, ein System zur Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien (EPR) einzuführen. Auch Deutschland muss so ein System bis Sommer 2027 aufsetzen. Frankreich und die Niederlande zeigen, wie es geht: Dort sind Hersteller bereits gesetzlich verpflichtet, Textilien in eine zweite Nutzung zu bringen, Reparaturen zu ermöglichen und Recycling zu fördern. Mithilfe von EPR-Systemen will die EU die erheblichen Ressourcen- und Klimabelastungen der Textilindustrie eindämmen, die europaweit auf Platz fünf der emissions- und rohstoffintensivsten Branchen liegt. Rund 70 Prozent der Textilien bestehen aus fossilen Kunstfasern. Und der Textilkonsum nimmt weiter zu: Allein von 2019 auf 2022 stieg er um fast 12 Prozent von 17 auf 19 Kilogramm pro EU-Bürger im Durchschnitt. Die chinesischen Plattformen Shein und Temu treiben diesen Verbrauch weiter an: Täglich werden inzwischen etwa 400.000 Pakete nach Deutschland importiert – größtenteils per Luftpost.
Quelle: DUH
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