09. April 2026 | Nachhaltigkeitsversprechen
„Zukunftsfähige“ Ölheizung und „CO2-neutraler KlimaDiesel“: Deutsche Umwelthilfe leitet neue Verfahren gegen Greenwashing ein
Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat juristische Verfahren gegen zehn Unternehmen und einen Interessenverband der
Mineralölindustrie zum Stopp ihrer irreführenden Werbung mit vermeintlicher Nachhaltigkeit eingeleitet. Die Unternehmen aus den Bereichen Verkehr und Wärme bewerben fossile Energien und
Scheinlösungen mit vermeintlichen Umweltvorteilen und Aussagen wie „90% klimaneutral“, „Ich tanke Klimaschutz“ oder mit der Nutzung von Plug-in-Hybriden könne man „die Welt retten“.
Besonders intransparent tritt aus Sicht der DUH der Wirtschaftsverband Fuels und Energie auf. Er vertritt die Interessen von Ölriesen wie AVIA, bp und Esso, vermittelt Verbraucherinnen und
Verbrauchern aber den Eindruck ein unabhängiger Verein zu sein. Auf seiner Website behauptet er, dass Öl-Heizungen die „höchste Energieeffizienz“ hätten und „zukunftsfähig“ seien.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „‚Klimaneutral‘ tanken oder mit ‚ProKlima‘-Öl heizen klingt zwar gut, ist aber nichts anderes als eine gezielte Täuschung von
Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die beworbenen Produkte erreichen keine echten Umweltvorteile – daran ändern auch irreführende Werbeaussagen nichts. Auf Menschen, die sich erneut eine Gas- oder
Ölheizung oder ein neues Verbrenner-Auto zulegen, kommen in Zukunft unkalkulierbare Kosten zu – darüber dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit irreführender Werbung hinweggetäuscht werden.
Statt weiter auf fossile Sackgassen und Scheinlösungen wie HVO100 zu setzen, müssen Ölkonzerne und die Politik endlich konsequent auf erneuerbare Energien und Elektrifizierung umstellen. Das ist
nicht nur klimafreundlicher, sondern langfristig auch die günstigste Lösung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dann können Unternehmen auch ehrlich mit Umweltvorteilen werben.“
Ab September 2026 treten EU-weit strengere Vorgaben für Umweltaussagen in Kraft. Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung ist dann nur noch zulässig, wenn sie konkret belegt werden kann. Die DUH kündigt
verstärkte Kontrollen von Werbeaussagen zur zügigen Umsetzung der neuen Vorgaben an.
Hintergrund:
Die DUH hat am 30. März 2026 die nachfolgenden zehn Unternehmen und einen Interessenverband der Mineralöllobby wegen irreführender Werbung für HVO100-Diesel sowie fossile Energieträger,
Heizungssysteme und Antriebe zur Unterlassung aufgefordert: Autohaus D'Onofrio GmbH (Aalen), BK Benzin-Kontor Aktiengesellschaft (Herrsching), Erwin Steigleiter GmbH (Speyer), Gaswerk Illingen
Zweckverband (Illingen), immergrün-Energie GmbH (Leverkusen), MILES Mobility GmbH (Berlin), RHV Raiffeisen Handels- und Vermittlungsgesellschaft mbH (Eichenzell-Welkers), Stadtwerke Homburg GmbH
(Homburg), STOFFMEHL Mineraloel GmbH (Geldern), SÜDRAMOL GmbH & Co. KG (Burgau), Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. (Berlin).
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V.
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