15. Juli 2025 | BBU-Stellungnahme
Geplantes Kohlendioxidspeicherung- und -transportgesetz ist eine Gefahr für Klima und Umwelt
(Bonn / Berlin) Deutlich kritisiert hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) in einer umfangreichen Stellungnahme im
Rahmen der Verbändeanhörung den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Änderung des
Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG). Der Umweltverband hat die Ablehnung detailliert begründet. Mit dem Gesetz soll das KSpG in das Kohlendioxidspeicherung- und –transportgesetz (KSpTG)
übergeführt werden. Dadurch soll Carbon Capture and Storage (CCS) in Deutschland
ermöglicht werden. Der Umweltverband lehnt CCS, die Verpressung von Kohlendioxid (CO2) in den Untergrund, als klimaschädlich ab. Zudem drohen bei der Freisetzung von CO2 erhebliche Gefahren für die
Umwelt und die Bevölkerung. Der BBU fordert daher ein CCS-Verbot für ganz
Deutschland.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt dazu: „Kohlendioxid soll primär in der deutschen Nordsee in den Untergrund verpresst werden. Doch die angebliche Dichtheit dieser
CO2-Endlager ist ein reiner Mythos. CCS-Speicher müssen vielmehr undicht sein. Wird CO2 in den Untergrund verpresst, muss eine volumengleiche Verdrängung von Formationswasser und Gasen im Untergrund
durch CO2 erfolgen. Würde der CO2-Speicher nicht offen sein, würde der hohe Druck im Inneren zu hydraulischen Rissbildungen führen. Diese hätten ihrerseits
Undichtigkeiten der Speicher zur Folge. CO2-Speicher sind daher offene Systeme. Dabei kann in erheblichen Maße Methan verdrängt werden und entweichen. Aufgrund der deutlich höheren Klimaschädlichkeit
von Methan im Vergleich mit Kohlendioxid reicht nur ein Methan-Anteil von wenigen Prozenten im verdrängten Volumen aus, um den behaupteten positiven Klimaeffekt von CCS zu konterkarieren. Oberhalb
dieser Grenze verstärkt CCS den Treibhauseffekt und heizt die Klimakatastrophe an. Entsprechendes gilt für die mögliche CO2-Speicherung an Land, die über
eine opt-in-Länderklausel ermöglicht werden soll.“
Die Errichtung und der Betrieb von CO2-Pipelines soll ebenfalls durch das Gesetz ermöglicht werden. In seiner Stellungnahme verweist der BBU darauf, dass es bei einem Transport von CO2 in Pipelines
an Land bei Lecks und Leitungsbrüchen zu Freisetzungen des erstickend wirkenden
Gases kommen kann. Gerade in der Nähe von Ballungsgebieten können zahlreiche Menschen gefährdet werden. Eine besondere Gefahr besteht darin, dass in das Pipelinenetz CO2 aus vielen verschiedenen
Industrien eingespeist wird. Diese CO2-Gasmischungen enthalten zahlreiche
Verunreinigungen. Sie können dazu führen, dass die jeweilige Pipeline Risse bekommt. Bereits geringe Mengen an Begleitstoffen im CO2-Strom können den Zustand verändern, so dass sich beispielsweise
das Gas plötzlich ausdehnt und es zum Bersten der Pipeline kommt. Vorhaben bei
denen CO2-Ströme aus verschiedenen Industrien zusammengeführt wurden, sind bisher nicht erforscht und umgesetzt worden. Damit ist auch die Problematik der Korrosion ungelöst. Internationale Standards
für diese Problematik liegen nicht vor. Damit wird der Transport von CO2 in Pipelines zu einem unkalkulierbaren Risiko.
Oliver Kalusch fasst zusammen: „CCS ist eine unbeherrschbare Hochrisikotechnologie, die verboten werden muss. Statt CCS brauchen wir einen forcierten Ausbau der erneuer-baren
Energien.“
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzel-mitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn.
Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergrei-fende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU
engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atom-ausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.
Quelle: BBU
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