25. März 2026 | Fast Fashion
Rechtlicher Vermerk stärkt Forderung der Deutschen Umwelthilfe: Umweltminister Schneider muss Fast-Fashion-Konzerne für weniger Textilmüll zahlen lassen
Berlin. Damit die Textilwende in Deutschland gelingt, müssen Hersteller Maßnahmen für weniger Textilabfälle finanzieren. Das bestätigt ein rechtlicher Vermerk im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur umzusetzenden Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien. Die DUH fordert deshalb von Bundesumweltminister Schneider die Einrichtung eines Transformationsfonds, der sich aus 20 Prozent der EPR-Beiträge speist und flächendeckende verbraucherfreundliche Angebote für Leihen, Tauschen, Reparatur und Second-Hand-Kleidung fördert. Nur so kann die Überproduktion von Textilien gestoppt und der strukturelle Wettbewerbsvorteil von fossilen Fast-Fashion-Geschäftsmodellen gebrochen werden.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Überquellende Kleidercontainer vor der eigenen Haustür und mit Textilien überschwemmte Strände in Ghana zeigen deutlich: Die fossile Textilüberproduktion hat ein dramatisches Ausmaß erreicht. In Deutschland werden 55 Prozent mehr Kleidung weggeworfen als noch vor zehn Jahren. Umweltminister Schneider muss handeln und Fast-Fashion-Praktiken bei der bevorstehenden Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung ein für alle Mal beenden. Die Hersteller die Kosten für die Sammlung und das Recycling tragen zu lassen, reicht nicht aus – wir brauchen deutlich weniger Neuproduktion. Das Leihen, Tauschen und Reparieren von Kleidung muss so zugänglich und erschwinglich sein wie Bikesharing in unseren Städten. Mindestens 20 Prozent der Herstellerbeiträge sollten dafür in einen Transformationsfonds fließen. Nur so schaffen es Geschäftsmodelle aus der Öko-Nische endlich in die breite und lukrative Anwendung.“
Konkret fordert die DUH von Umweltminister Carsten Schneider bei der bevorstehenden Ausgestaltung der EPR die Umsetzung folgender fünf Maßnahmen:
Viola Wohlgemuth, Senior Expert Textil und Kreislaufwirtschaft der DUH: „Die EPR-Beiträge der Hersteller müssen sich klar danach richten, wie umweltfreundlich ihre Produkte sind. Modemarken dürfen die Kosten für ihre Flut an Plastik-Einweg-Klamotten nicht mehr auf unsere Umwelt auslagern. Frankreich macht es mit einer Strafzahlung für klima- und umweltschädliche Fast-Fashion-Artikel längst vor, während für langlebige, reparierbare und gut recyclingfähige Kleidung weniger Beiträge gezahlt werden müssen. Onlineplattformen wie Shein, Temu und Amazon müssen außerdem für die Textilien haften, die über ihre Marktplätze verkauft werden. Die Anbieter können sich sonst weiter vor ihrer Verantwortung drücken. Wir haben das Recht auf ungefährliche und faire Mode.“
Hintergrund:
Die EU-Richtlinie (EU) 2025/1892 verpflichtet die Mitgliedstaaten, ein System zur EPR einzuführen. Auch Deutschland muss so ein System bis Sommer 2027 aufsetzen. Mithilfe von EPR-Systemen will die EU die erheblichen Ressourcen- und Klimabelastungen der Textilindustrie eindämmen, die europaweit auf Platz fünf der emissions- und rohstoffintensivsten Branchen liegt. Rund 70 Prozent der Textilien bestehen aus fossilen Kunstfasern. In Deutschland wurden 2023 rund 175.000 Tonnen Textilabfälle gesammelt – das sind 55 Prozent mehr als vor zehn Jahren.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
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