09. März 2026 | Luftqualität
Neuer Kampf gegen Feinstaub und Stickstoffdioxid: Deutsche Umwelthilfe startet bundesweite Schwerpunkt-Aktion „Saubere Luft 2030“
Berlin. Nachdem der jüngste Luftqualitäts-Jahresbericht des Umweltbundesamtes einen Wiederanstieg der Luftbelastung zeigt und weiterhin
57.000 Todesfälle jedes Jahr durch Feinstaub und 23.000 Todesfälle durch das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) zu verzeichnen sind, startet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die
bundesweite Schwerpunkt-Aktion „Saubere Luft 2030“. Ziel ist die sichere und flächendeckende Einhaltung der ab 2030 europaweit verbindlichen Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Feinstaub und
NO2 und darüber hinaus die schnellstmögliche Erreichung der deutlich strengeren Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO für wirksamen Gesundheitsschutz. Dafür müssen bereits ab dem
Jahr 2026 Luftreinhaltefahrpläne erstellt werden, die alle notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der neuen Grenzwerte enthalten müssen.
Mit der neuen Luftreinhaltungs-Schwerpunkt-Aktion „Saubere Luft 2030“ knüpft die DUH an ihre früheren Aktionen zur Durchsetzung schwefelfreier Kraftstoffe, später des Dieselpartikelfilters, von über
70 Umweltzonen gegen Feinstaub und schließlich zur Einhaltung des NO2-Grenzwerts in den 40 höchstbelasteten Städten in Deutschland an. Unterstützt von einer breiten Allianz aus
Gesundheits-, Ärzte-, Umwelt- und Verbraucherinstitutionen wird die DUH über die Hauptverursacher der Luftverschmutzung aufklären, Möglichkeiten zur Verbesserung der Luftqualität auf allen
politischen und gesellschaftlichen Ebenen aufzeigen und notfalls auch auf dem Klageweg die notwendigen Maßnahmen für eine wirklich Saubere Luft durchsetzen.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wie lange würde es dauern, einen Unfallschwerpunkt zu entschärfen, an dem täglich drei vollbesetzte Reisebusse
verunglücken? Beim Thema Saubere Luft versagen Bund, Länder und Kommunen und beugen sich dem Druck von Industrie, Auto- und Ölkonzernen. Nachdem die 2010 in Kraft getretenen Grenzwerte für Feinstaub
und Stickstoffdioxid erst mit 14-jähriger Verspätung und nach unseren umfassenden juristischen Verfahren in 40 verschiedenen Städten eingehalten werden konnten, werden diese endlich 2030 massiv
verschärft. Wir werden dieses Mal keine Überschreitung akzeptieren, sondern bereits vor Inkrafttreten durch unsere Schwerpunkt-Aktion sicherstellen, dass die Saubere Luft in Deutschland durchgesetzt
wird. Mit unserer vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewonnenen Luftreinhalte-Klage gegen die Bundesregierung im Rücken und den endlich verschärften neuen Grenzwerten werden wir Bund,
Länder und Kommunen dazu bringen, die zum Schutz der Gesundheit notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.“
Über die Prüfung der Voraussetzung für erste Klageverfahren hinaus wird die DUH in den Städten Druck auf die kommunalen sowie privatwirtschaftlichen Entscheider ausüben. Durch eigene
Schadstoffmessungen mit dem Emissions-Kontroll-Institut der DUH an Fahrzeugen, Maschinen und Holzheizungen, investigative Recherchen und Fachgesprächen mit den beteiligten Behörden und Marktakteuren
soll sichergestellt werden, dass zum 1. Januar 2030 die verschärften Luftqualitätswerte flächendeckend in Deutschland sicher eingehalten werden.
Dazu sind die folgenden Aktivitäten geplant:
Die DUH wird alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um Maßnahmen für die Saubere Luft durchzusetzen. Dazu zählt auch die beim
Bundesverwaltungsgericht anhängige Klage der DUH gegen die Bundesregierung zur Nachbesserung ihres Luftreinhalteprogramms, die noch im Jahr 2026 entschieden wird. Zudem wird die DUH ein Bündnis
„Saubere Luft 2030“ mit Akteuren aus dem Gesundheitsbereich, Gewerkschaften, Sportverbänden, weiteren Umweltverbänden und der Wissenschaft bilden.
Dazu Robin Kulpa, Leiter Verkehr und Luftreinhaltung: „Ab diesem Jahr müssen die Städte und Länder an neuen Luftreinhaltefahrplänen arbeiten, mit dem Ziel die neuen
Grenzwerte bis 2030 einzuhalten. Die deutsche Bundesregierung hat sich damit gerühmt, die Möglichkeit für Fristverlängerungen in die Europäische Luftreinhalterichtlinie hineinverhandelt zu haben.
Damit Fristverlängerungen gewährt werden, muss die Grenzwerteinhaltung unmöglich sein, obwohl alle ‚effektiven Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung berücksichtigt werden‘. Ohne die
Umsetzung der von uns eingeforderten Maßnahmen wird demnach keine Fristverlängerung möglich sein. Mit unserer Schwerpunkt-Aktion und der Vorbereitung aller notwendigen Klageverfahren werden wir
sicherstellen, dass die flächendeckende Einhaltung der neuen Grenzwerte spätestens 2030 gelingt.“
Hintergrund:
Ab 2030 schreibt die EU strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe vor. So werden unter anderem für das Jahresmittel der NO2-Grenzwert von aktuell 40 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³)
und der Feinstaub-Grenzwert PM2,5 von aktuell 25 auf 10 µg/m³ im Jahresmittel sinken. Nach Angaben des Umweltbundesamtes werden mit Blick auf NO2 rund 39 Prozent aller
Messstationen den Wert von 20 µg/m³ im Jahresmittel und bei Feinstaub PM2,5 circa 18 Prozent den Wert von 10 µg/m³ im Jahresmittel nicht ohne die Umsetzung weiterer Luftreinhaltemaßnahmen
erreichen.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
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