4. April 2025 | Unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus im Naturschutz
Land plant Schwächung des Naturschutzes
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Bürokratieabbaugesetz will Beteiligungsrechte von Bürger*innen einschränken
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Wetzlar - Mit großem Befremden hat der NABU Hessen auf die Pläne des Landes reagiert, in einem ersten
Bürokratieabbaugesetz zahlreiche Maßnahmen zur Schwächung des Naturschutzes zu ergreifen. „Das Land will die Beteiligung von Bürger*innen beim Schutz von wertvollen Lebens- und
Erholungsräumen in der Landschaft wie Bächen, Quellen, Auwäldern, Heiden und blumenreichen Wiesen beschneiden. Das ist nicht zukunftsweisend. Bürokratie-abbau muss dem Bürger nutzen,“ wundert sich
Maik Sommerhage, Landesvorsitzender des NABU Hessen.
So ist geplant, die Beteiligung des örtlichen Ehrenamts einzuschränken, indem Natur-schutzverbände
künftig keine Stellungnahme mehr abgeben dürfen, wenn gesetzlich geschützte Biotope in der Landschaft beeinträchtigt werden sollen.
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Die Beteiligung engagierter Bürger*innen, auf die der demokratische Staat angewiesen ist, droht auch dadurch
beschädigt zu werden, dass Naturschutzbeiräte auf Landkreisebene nach den Plänen des Landes künftig nicht mehr verpflichtend einzuberufen sind. „Wenn Beiräte nur noch eine „Kann“-Bestimmung sind,
fehlen die produktiven Anregungen der örtlichen Vereine zum besseren Schutz unserer Lebensgrundlagen. Demokratie lebt aber von der aktiven Beteiligung“, erklärt Sommerhage. Auch der
Landesnaturschutzbeirat im Umweltministerium soll in seinen Rechten beschnitten werden. So ist vorgesehen, dass die Mitglieder ihr Antragsrecht für
Be-sprechungspunkte verlieren. Auch das Recht des Beirats, bei rechtlichen Änderungen angehört und rechtzeitig über wichtige Angelegenheiten des Naturschutzes unterrichtet zu werden, soll gestrichen
werden. „Wenn fachkundige Bürger und Vereine künftig nicht mehr ernsthaft einbe-zogen werden, führt das nur zu mehr Konflikten
und mehr Verfahrensverzögerungen“, so Sommerhage.
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Als „großen Fehler“ bezeichnet der NABU Hessen auch die Absicht des Landes, auf sein
Vorkaufsrecht für Grundstücke zu verzichten, die für Naturschutzprojekte bedeutsam sind. Wichtig sind vor allem Ufergrundstücke, die die Renaturierung von Flüssen und Bächen voranbringen können. „Die
Renaturierung ist eine EU-rechtliche Verpflichtung und hilft auch zur Konfliktlösung im Biber-Management“, so Sommerhage. Der Erwerb dieser Grundstücke sei auch das wichtigste Instrument für das Ziel
des Landes, auf 1.000 Kilometern pro Jahr natürliche Gewässerentwicklungsstreifen zu schaffen. Der Weg, die freiwillige Verkaufsbereitschaft von Flächeneigentümern zu nutzen, sei sehr viel einfacher,
bürokratieärmer und billiger, als am Schreibtisch Naturschutzprojekte zu planen und dann zu versuchen, dort unwillige Flächenbesitzende vom Verkauf zu überzeugen.
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Der NABU kritisiert auch den Plan, dass Naturschutzbehörden künftig nicht mehr zustimmen müssen, wenn
gesetzlich geschützte Biotope, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile oder Naturdenkmäler zerstört werden sollen.
Sie wären dann im Rahmen der sog. „Benehmensregelung“ von den Baubehörden nur noch in Kenntnis zu setzen. Für
Eingriffe in das Landschaftsbild ist vorgesehen, dass sie nicht mehr wie bislang durch Wiederherstellung und Neugestaltung ausgeglichen werden müssen. Es soll künftig reichen, dass sich ein
vergleichbares Landschaftsbild in der Nähe wiederfindet.
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Der NABU begrüßt es, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Bürokratieabbau dürfe aber nicht dazu führen, die
Beteiligung der Bürger*innen an der Demokratie einzuschränken und den Schutz der Natur als Lebensraum des Menschen weiter zu gefährden. „Es gibt gute andere Möglichkeiten, den Bürokratieabbau
gewinnbringend für Mensch und Natur einzusetzen“, so Sommerhage. So ließe sich etwa viel Bürokratie sparen, wenn die Behörden mehr zulassungs-freie Naturschutz-Maßnahmen im Rahmen der Unterhaltung
von Gewässern gewähren könnten. Bei der Umsetzung von größeren Renaturierungen sollten teure und langwierige Planfest-stellungs-Verfahren durch einfachere Plangenehmigungs-Verfahren ersetzt werden.
Sinnvoll ist auch eine standardisierte Festlegung von Entwicklungszielen in Europäischen Schutzgebieten statt aufwändiger Extra-Planungen und Gutachten. „Wir bieten der Landesregierung an, hier mit
uns ins Gespräch zu kommen und die Bürokratie dort abzubauen, wo es wirklich Sinn macht“, so Sommerhage.
Quelle: NABU Hessen
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