16. Dezember 2025 | Naturschutz & Bürokratie
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Abbau von Naturschutz und Bürgerbeteiligung
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NABU Hessen: Neues Entbürokratisierungsgesetz setzt falsche Schwerpunkte
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Wetzlar – Der Hessische Landtag hat ein Erstes Bürokratieabbaugesetz beschlossen. Für den
Naturschutz und die Bürgerbeteiligung bringt es zahlreiche Rückschritte mit sich. Der NABU sieht darin eine Missachtung des Ehrenamtes, die Verschlechterung von Fachplanungen und Verlust eines
wichtigen Instruments zur Umsetzung von Naturschutz: dem Vorkaufsrecht des Landes.
„Unsere Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung der Menschen, von Meinungsvielfalt und vom mündigen Bürger,
der sich in politische Prozesse einbringen kann“, erklärt Maik Sommer-hage, Landesvorsitzender des NABU Hessen. Die Einschränkung der Rechte des Landesnatur-schutzbeirats und der Entzug des Rechtes
von Verbänden zur Stellungnahme bei geplanten Zerstörungen von gesetzlich geschützten Biotopen wie Streuobstwiesen, Mooren, Heiden, Auwälder oder Berg-Mähwiesen sei das Gegenteil. „Ein effizienter
Schutz der biologischen Vielfalt, die uns alle trägt, ist nur mit einer guten Bürgerbeteiligung zu erreichen“, so Sommer-hage.
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Das neue Entbürokratisierungsgesetz schränkt auch die Befugnisse der Naturschutzbehörden ein.
So dürfen sie im Rahmen der Eingriffsplanung bei gesetzlich geschützten Biotopen künftig nicht mehr selbst entscheiden, sondern nur noch eine Stellungnahme abgeben. Die Entschei-dung trifft dann eine
andere Behörde ohne Naturschutzkenntnisse.
„Die neue Regelung schwächt nicht nur unsere heimischen Lebensräume, sie zögert die Verfah-ren auch
unnötig in die Länge und bringt schlechtere Ergebnisse. So sollte Bürokratieabbau nicht aussehen“, erläutert Sommerhage.
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Beim Verzicht auf das Vorkaufsrecht von Grundstücken gibt das Land ohne Not ein wichtiges Instrument für einen
effektiven Naturschutz aus der Hand, so der NABU. Der Ankauf von Flächen ist zum Beispiel an Gewässern sinnvoll, für mehr Auendynamik oder den Schutz von Biber-Lebensräumen. Mit dem Vorkaufsrecht
konnte es bislang mit einem Minimalaufwand und gerin-gen Kosten an Flächen kommen, die zur Umsetzung von Landes-Programmen für den Natur-schutz gebraucht werden. So etwa bei der
Kooperationsvereinbarung Landwirtschaft und Naturschutz oder bei der Hessischen Biodiversitätsstrategie.
„Es ist viel einfacher und billiger, das Vorkaufsrecht bei freiwilligen Verkaufsangeboten zu nutzen, als den
Versuch zu starten, bestimmte Grundstücke zu kaufen. Das treibt nur die Preise in die Höhe und wird am Ende deutlich teurer für das Land“, erläutert Sommerhage. Immerhin sei eine geplante weitere
Änderung nach dem Protest des NABU Hessen im Frühjahr aus dem Gesetz herausgenommen worden: Eine Schwächung der Ausgleichsverpflichtung für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, z. B. durch
Windkraftanlagen.
„Bürokratieabbau muss stets dem Bürger dienen. Er soll ihm das Leben leichter machen und Verfahren beschleunigen. Die jetzigen Änderungen im Naturschutzrecht bewirken leider das
Gegenteil“, resümiert Sommerhage. Der NABU ruft die Landesregierung dazu auf, bei weiteren Gesetzesänderungen Bürgerbeteiligung und Naturschutz stärker zu berücksichtigen.
Quelle. NABU Hessen
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