19. Februar 2026 | Artenschutz/Industrie
Bündnis leitet rechtliche Schritte gegen Industrialisierung des Naturschutzgebiets Voslapper Groden-Nord ein
Zerstörung wertvoller Lebensräume abwenden
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Hannover/Wilhelmshaven – Der NABU Niedersachsen hat mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des BUND Niedersachsen einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan der Stadt Wilhelmshaven betreffend das Naturschutzgebiet Voslapper Groden-Nord gestellt. Parallel dazu geht das Bündnis mit einem Eilantrag gegen den Vollzug des Bebau-ungsplans vor, um zu verhindern, dass Rodungs- und Entwässerungsmaßnahmen vorzeitig beginnen können. Diese würden zu irreversiblen Schäden im EU-Vogelschutz- und Naturschutz-gebiet führen, da schwerstes Arbeitsgerät zum Einsatz kommen soll. Das Schutzbündnis stellt sich entschieden gegen die laufende Planung in Wilhelmshaven.
Prof. Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen: „Mit dem Bebauungsplan soll ein
Brutvogellebensraum von nationaler Bedeutung auf fünf kleinere Aus-gleichsflächen im Umkreis von 75 Kilometern zersplittert werden, die jedoch erst in vielen Jahren mit ihren Ersatz-Lebensräumen
hergerichtet sein werden. Hier sind mehrere Vogelarten betroffen, die deutschlandweit vom Aussterben bedroht sind. Deshalb leiten wir rechtliche Schritte ein, damit nicht eilig durch Rodung und
Entwässerung Bruthabitate zerstört und Brutvögel vergrämt werden, bevor überhaupt geklärt ist, ob dieser Eingriff in ein Natura 2000 Gebiet rechtlich zulässig ist.“
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Erstmals soll ein europäi-sches Vogelschutzgebiet zerschlagen werden und das für ein fossiles Großprojekt.
Alternative Standorte wurden nicht ausreichend geprüft. Stattdessen haben sich die Vertreterinnen und Vertreter des Wilhelmshavener Stadtrats der Wunschliste des Investors gebeugt, der das
Naturschutzgebiet zum fossilen Industriepark machen will. Diesen Präzedenzfall in Wilhelms-haven gilt es zu verhindern. Deshalb ziehen wir jetzt im Bündnis vor Gericht.“
Susanne Gerstner, Vorsitzende des BUND Niedersachsen, unterstreicht: "Der vorzeitige Beginn der Baumaßnahmen würde dem Vogelschutzgebiet im Voslapper Groden Nord und den dort lebenden, bedrohten Arten schweren Schaden zufügen. Die geplanten Eingriffe sind nicht mehr rückgängig zu machen. Solche unumkehrbaren Maßnahmen dürfen auf keinen Fall durchgesetzt werden, solange nicht eindeutig feststeht, dass die Planung rechtlich zulässig ist."
Das Schutzbündnis betrachtet mit großer Sorge, in welchem Ausmaß sich Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung dem Zeitdruck der Investoren beugen, um das ökologisch höchst wertvolle Naturareal zu zerstören. Ein erster Versuch den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan herbeizuführen war 2023 gescheitert. Nun wurde 2026 ein Bebauungsplan beschlossen, den das Schutzbündnis in dieser Form nicht für umsetzbar hält, da zentrale Ausnahmebedingungen des Naturschutzgesetz nicht erfüllt sind und Ausgleich-Voraussetzungen für die Überplanung des Vogelschutzgebiets nicht ausreichend vorliegen.
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Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung NABU, DUH und BUND
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