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29. August 2024 

 

Neue Fördermöglichkeiten für Imker in Hessen

Fördergelder deutlich erhöht – 550.000 Euro stehen jetzt zur Verfügung

 

Mit der neuen EU-Förderperiode hat Hessen die Fördergelder für die Imkerei annähernd ver-doppelt. Damit stehen jährlich rund 550.000 Euro im Jahr zur Verfügung, um Projekte rund um die Biene in Hessen zu unterstützen. „Die Honigbiene und die vielen anderen Bestäuber, sind das Rückgrat der heimischen Landwirtschaft. Ohne sie kommt fast alles zum Stillstand! Als Land wollen wir dieser Bedeutung auch mit einer höheren Summe an Fördermitteln gerecht werden“, betont Landwirtschaftsminister Jung.

 

Was wird gefördert?

 

Künftig werden auch Investitionen der Einzelimker zum Aufbau, Ausbau bzw. Modernisierung ihrer Imkerei förderfähig. Registrierte Imkerinnen und Imker mit mehr als 25 Bienenvölkern können bei der Anschaffung von Gegenständen, Geräten und Maschinen, die der Erzeugung und Vermark-tung von Bienenzuchterzeugnissen dienen, finanzielle Unterstützung erfahren. Es kann eine Zuwendung in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 2.500 EUR, die maximale Zuwendung 10.000 EUR im Jahr. Neben der finanziellen Aufstockung des Fördertopfes wurden auch inhaltlich mehr Möglich-keiten geschaffen, Projekte zu fördern, um die hessische Imkerschaft zu unterstützen. Mit der neuen Förderperiode ist es möglich, größere, projektartige Schulungsmaßnahmen durchzuführen. Weiterhin werden mit den neuen Richtlinien züchterische Maßnahmen unterstützt. „Das hilft den Imkern, um hohe Verluste in den Bienenvölkern durch Schädlinge und Krankheiten vorzubeugen. So kann es uns in Hessen gelingen, eine robustere und nachhaltige Bienenhaltung zu erreichen“, so Staatsminister Jung. Auch den anhaltenden Klimawandel sieht die Branche mit Sorge. Das Land Hessen wird daher weiterhin die Betriebe dabei unterstützen, klimaangepasst zu wirtschaf-ten. Das grundsätzlich überarbeitete und finanziell erweiterte Förderprogramm wird hierfür einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Hintergrund:

 

Die Förderung des Imkereisektors wird auch in der Förderperiode 2023 - 2027 fortgesetzt. Hierzu wurden die bereitgestellten Fördermittel ab 2023 von zuletzt rund 300.000 EUR auf 550.000 EUR jährlich aufgestockt (hiervon 50% EU-Mittel) sowie die bestehenden Richtlinien an das neue EU-Recht angepasst und fachlich überarbeitet. Somit ist die Hessische Imkereiförderung integraler Bestandteil des GAP-Strategieplan der EU.

 

 

Quelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

 

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Wer sich für den Deutschen Wandertag interessiert, findet nicht nur ein Wan-derfest, sondern auch eine Plattform für Vernetzung, Ehrenamt und Nachhaltig-keit. Der DWV lädt Vereine und andere Unterstützer ein, sich einzubringen und das Ereignis aktiv mitzugestalten.

www.wanderverband.de

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