7. August 2025 | Nationaler Klimaschutz
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Klimaschutzbericht 2025
Fortschritte bei Emissionsminderung – weitere Maßnahmen notwendig, um Klimaziele zu erreichen
Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag den jährlichen Klimaschutzbericht nach §10 Bundes-Klimaschutzgesetz vor.
Das Bundeskabinett hat heute den Klimaschutzbericht 2025 beschlossen. Der Bericht gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen klimaschädlicher Emissionen, die Klimaschutzmaß-nahmen und über den Stand der bisherigen Klimaschutzprogramme in Deutschland und hebt die Bedeutung sozialer Aspekte beim Klimaschutz hervor. Der Bericht belegt, dass die Treibhausgas-emissionen im Jahr 2024 weiter gesunken sind und Deutschland, wenn es an seinen Anstren-gungen festhält, das Klimaziel 2030 erreichen kann. Zugleich stellt er heraus, welche wirtschaft-liche Innovationskraft Klimaschutzmaßnahmen hervorbringen. Ungeachtet dessen sind die Folgen des Klimawandels mittlerweile in Deutschland deutlich spür- und messbar – damit wird klar: die Säule der Anpassung an den Klimawandel gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Der eingeschlagene Weg stimmt, die klima-schädlichen Emissionen gehen in Deutschland weiter zurück. Besonders im Verkehr und im Gebäudebereich müssen wir aber noch entschlossener handeln. Ungeachtet dessen spüren wir, wie wichtig es ist, die Widerstandskraft unserer Gesellschaft gegen die Folgen des Klimawandels zu stärken – das ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Wichtig dabei ist auch: Klimaschutz ist nicht nur Verantwortung – er ist Treiber für Innovation, Modernisierung und dringend notwendige wirtschaftliche Erneuerung. Wenn wir die richtigen Rahmenbedingungen setzen, entstehen neue Technologien, neue Arbeitsplätze und neue Geschäftsmodelle – vom grünen Stahl, nachhaltigen Dienstleistungen bis zum klimaneutralen Gebäude. Deutschland hat die Chance, ein internationaler Leitmarkt für klimafreundliche Lösungen zu werden. Dafür braucht es jetzt Entschlossenheit. Wir legen deshalb noch in diesem Jahr ein umfassendes Klimaschutzprogramm vor, das nicht nur Emissionen senkt, sondern Zukunft gestaltet.“
Die aktuellen Projektionsdaten 2025 zeigen: das nationale Ziel einer Emissionsminderung von mindestens 65 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 mit den bestehenden Maßnahmen könnte knapp erreicht werden. Ohne zusätzliche Schritte bleibt das Langfristziel der Treibhausgas-neutralität 2045 außer Reichweite. Der Expertenrat für Klimafragen betont, dass weitere Maßnahmen dringend erforderlich sind – insbesondere zur Reduktion der Emissionen im Verkehr und im Gebäudebereich.
Der Verkehrssektor erlebt durch Elektromobilität und alternative Antriebe eine strukturelle Modernisierung, die Innovationen in Infrastruktur, Fahrzeugtechnik und Logistik auslöst.
Notwendige nächste Schritte: Die Bundesregierung wird gemäß §9 Abs. 2 Bundes-Klima-schutzgesetz bis Ende des Jahres ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen. Dieses wird zusätzliche Maßnahmen in den kritischen Sektoren Gebäude und Verkehr definieren, soziale Ausgleichsmechanismen weiterentwickeln, sowie die Investitions- und Förderkulisse anpassen, um umwelt- und klimafreundliche Innovationen weiter zu fördern. Die nun in der Bundesregierung abzustimmenden Maßnahmen sollen dazu beitragen, die im Bundes-Klimaschutzgesetz verankerten Ziele für die Jahre 2040 (mindestens 88 Prozent Treibhausgasminderung) und 2045 (Treibhausgasneutralität) erreichen zu können. Ein neues Sozial-Monitoring Klimaschutz soll zudem die sozialpolitischen Wirkungen von Klimaschutz-Maßnahmen umfassender in den Blick nehmen. Insbesondere sollen Haushalte mit niedrigen Einkommen zur Teilhabe an der Transformation befähigt werden. Mit dem Einkommensbonus für den Heizungstausch in der Bundesförderung effiziente Gebäude wurde ein Einstieg in eine soziale Differenzierung bei Förderprogrammen geschaffen. Diesen Ansatz gilt es in Hinblick auf die steigenden CO2-Preise künftig auszuweiten.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit |
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