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3. Juli 2025 | WWF-Rechtsgutachten zum Sondervermögen für die Länder

Für gutes Klima in Kommunen


Berlin: Klimaschutz muss Kernkriterium für die Mittel aus dem Sondervermögen für die Länder sein. Denn das Sondervermögen stellt explizit Gelder für Klimaneutralität und Infrastruktur zur Verfügung. Klimaschutz aus dem Errichtungsgesetz der Länder auszulassen, und dazu auch noch das Kriterium der Zusätzlichkeit zu streichen, wäre vermutlich verfassungswidrig. Das zeigt ein neues Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Günther im Auftrag des WWF Deutschland. Darin werden die wichtigsten Kriterien für das neu zu schaffende Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz gemäß Art. 143h Abs. 2 GG aufgezeigt. Der Gesetzesentwurf wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen. Unterstützt wird das Rechtsgutachten vom Klima-Bündnis, Europas größtem Städtenetzwerk für Klimaschutz und Klimaanpassung mit über 600 Mitgliedskommunen in Deutschland.

„Für wirksamen Klimaschutz in Deutschland brauchen wir die Länder und Kommunen. Es ist richtig und wichtig, dass sie Mittel aus dem neuen Sondervermögen bekommen, denn sie brauchend dringend einen größeren finanziellen Spielraum für die Daseinsvorsorge der Menschen in den Städten und auf dem Land. Und die Daseinsvorsorge kann nur dann sozial gerecht und langfristig erfolgreich sein, wenn sie Klimaschutz und Klimaanpassung umfassend integriert. Dafür braucht es weitreichende finanzielle Ressourcen – die Mittel aus dem Sondervermögen können nur ein Teil davon sein“, sagt Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland.

„Die finanzielle Lage vieler Kommunen ist prekär, dabei sind sie Rückgrat der Energiewende und Schlüssel für eine lebenswerte Zukunft der Menschen vor Ort. Die Gelder aus dem Sondervermögen bieten eine große Chance, zukunftsgerichtet zu investieren. Dafür müssen sie konsequent für den Klimaschutz und eine klimafreundliche Infrastruktur eingesetzt werden. Die Auszahlung muss bürokratiearm erfolgen – idealerweise im Rahmen einer Pro-Kopf-Pauschale für kommunale Klimainvestitionen“, fordert Andreas Wolter, Vorstandsvorsitzender des Klima-Bündnis und Bürgermeister von der Stadt Köln.

Da Klimaneutralität und Infrastruktur als Ziele des Sondervermögens gleichberechtigt nebeneinanderstehen und es einen Verfassungsauftrag zum Klimaschutz gibt, dürfen Investitionen grundsätzlich dem Ziel der Klimaneutralität nicht zuwiderlaufen, also z.B. nicht fossile Energien finanzieren. Sinnvoll wäre, mindestens die Hälfte der Mittel direkt in den Klimaschutz zu leiten. Rechtlich geboten ist, jede Investition einem Klima-Check zu unterziehen. Und: Jede Investition des Sondermögens muss „zusätzlich“ erfolgen und darf keine Umwidmung bereits bestehender Projekte sein. Dies gilt sowohl für die Mittel auf Bundesebene als auch für die Mittel der Länder – und für die Kommunen, wenn die Mittel weitergegeben werden.

„Der Bund-Länder-Beschluss, Steuersenkungen über das Sondervermögen zu kompensieren, ist rechtlich nicht zu halten. Denn aus dem gerade geänderten Grundgesetz lässt sich klar ableiten, dass das Sondervermögen nur für zusätzliche Zukunftsinvestitionen vorgesehen ist. Länder und Kommunen brauchen insgesamt eine bessere und verlässliche Ausfinanzierung auch für den Klimaschutz.  Verschiebungen aus dem Sondervermögen schaffen aber nur auf Jahre Rechtsunsicherheiten”, sagt Roda Verheyen, Rechtsanwältin und Co-Autorin des Gutachtens.

Von strategischen, langfristigen und wirkungsvollen Investitionen in den Klimaschutz und die Klimaanpassung profitieren alle: Sie unterstützen Planungssicherheit und wirtschaftliches Wohlergehen, schaffen gleichwertige und gute Lebensverhältnisse und vermeiden exorbitante Kosten durch eine ungebremste Klimakrise (etwa Gesundheitskosten oder Schäden durch Extremwetterereignisse).

 

Quelle: WWF Deutschland

Veranstaltung

Demo in Ahaus gegen drohende Castortransporte (c) BBU

Am 14.12.2025 ab 14 Uhr
Castor-Sonntagsspaziergang Zwischenlager Ahaus

Organisationen fordern neue Atommüll-Gespräche: “Bundes- und Landesre-gierung müssen sich endlich bewegen“

Proteste auch in 2026:
24. Januar Autobahn-Rasthof Bottrop

Hintergrundinfos
Ahaus Castortransporte.pdf
PDF-Dokument [539.4 KB]

Internationaler Fotowettbewerb „Naturschätze Europas 2026“ 

Auf Entdeckungsreise in Europas Natur

„Gut gegähnt, Polarfuchs“ von Marcel Gerson, Siegerbild des EuroNatur-Fotowettbewerbs 2025.

Bereits zum 33. Mal laden die Natur-schutzstiftung EuroNatur und ihre Wett-bewerbspartner Hobby- und Profifoto-grafen dazu ein, die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt Europas sowie die schön-sten Landschaften des Kontinents in eindrucksvollen Bildern einzufangen.

„Gipfelstürmer“ von Melanie Weber, 9. Platz im diesjährigen Fotowettbewerb.

Eine Fachjury kürt die ausdrucksstärk-sten Motive. Die besten Aufnahmen zieren den EuroNatur-Wandkalender

und werden mit Geldpreisen prämiert. Die Gewinnerfotos werden zudem im EuroNatur-Magazin und in der Zeit-schrift „natur" sowie auf den Internet-seiten der Veranstalter veröffentlicht. 

Einsendeschluss ist der 31. März 2026. Nähere Informationen zum Wettbewerb sind hier zu finden.

Georg Bayerle
Der Alpen Appell

Warum die Berge nicht zum Funpark werden dürfen

Der Alpenkenner, Filmemacher und Journalist Georg Bayerle beobachtet die exzessive Erschließung und Ver-marktung der Bergwelt seit mehreren Jahrzehnten, privat wie beruflich. In seiner Streitschrift analysiert er scho-nungslos den Zustand eines immer fragiler werdenden Ökosystems, hinter-fragt die auf reiner Ausbeutung basie-rende Alpenökonomie – und er zeigt Wege für die Zukunft auf, wie wir das großartige Gebirge inmitten des Kon-tinents doch vor uns retten können.

Ein Plädoyer zum Schutze eines unersetzlichen Lebens- und Erholungs-raumes vor unserer Haustüre!

160 Seiten, Zweifarbdruck, 16 Fotos; 11,5 x 20,5 cm, Klappenbroschur; Tyrolia-Verlag, Innsbruck Wien 2025; ISBN 978-3-7022-4260-2, € 20,-
Auch als E-Book erhältlich,
ISBN 978-3-7022-4290-9, € 16,99

Neue Reisebroschüre 

Nachhaltig erleben, staunen und mitmachen!

© NNL

Die Broschüre lädt dazu ein, Deutsch-lands Naturparadiese zu entdecken. Auf 28 Seiten bündelt sie nachhaltige Naturerlebnis-Angebote in Nationalpar-ken, Naturparken und Biosphärenreser-vaten. Neben Inspiration für Ausflüge und Urlaubsreisen bietet die Broschüre auch Möglichkeiten zum Mitmachen: Ob im Programm „Ehrensache Natur“, als Fördermitglied oder durch einen Spendenbeitrag – jedes Engagement für eine intakte Natur, ein gesundes Klima und den Erhalt der biologischen Vielfalt ist willkommen. [>>>mehr]

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Südafrika im Mai 2025

Massenvergiftung Weißrückengeier

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Was ist gemeint, wenn von „Natur“ die Rede ist? Auf diese Frage sind in der deutschen Geschichte sehr unter-schiedliche Antworten gegeben worden. Regierungen sowie religiöse und politi-sche Bewegungen haben den Begriff der Natur definiert – und für sich bean-sprucht. In einer neuen Ausstellung zeigt das Deutsche Historische Mu-seum, wie unterschiedlich „Natur“ zu verschiedenen Zeiten im Spannungs-feld von Glaube, Biologie und Macht verstanden und politisch eingesetzt wurde. Der schillernde und vielseitige Begriff der „Natur“ wird in seiner histori-schen Breite und Tiefe ausgelotet.

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Grenzenlos wandern

Der 123. Deutsche Wandertag findet vom 24. bis 27. September 2026 unter dem Motto „bewegt verbunden – Gemeinsam durch das Erzgebirge“ in Oberwiesenthal statt. Erstmals wird das traditionsreiche Großereignis eng mit der internationalen EURORANDO verknüpft, die bereits ab dem 20. September Wanderfreundinnen und -freunde aus ganz Europa ins deutsche und tschechische Erzgebirge führt.

Wer sich für den Deutschen Wandertag interessiert, findet nicht nur ein Wan-derfest, sondern auch eine Plattform für Vernetzung, Ehrenamt und Nachhaltig-keit. Der DWV lädt Vereine und andere Unterstützer ein, sich einzubringen und das Ereignis aktiv mitzugestalten.

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10. bis 14. März 2026 in Berlin
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Aktualisiert am 12. Dezember 2025

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