14. März 2023 | Energiewende
Naturschutzbelange bei Windenergieausbau berücksichtigen
Arten- und Naturschutz sind nicht Verhinderungsgrund Nummer eins
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Hannover – Bereits am vergangenen Freitag hat der NABU Niedersachsen betont, dass er die Bebauung von Landschaftsschutzgebieten mit Windenergie-Anlagen, wie sie die Region Hannover kürzlich angekündigt hat, entschieden ablehnt. Dennoch macht der NABU in Bezug auf eine jüngst erschienene Recherche der Neuen Osnabrücker Zeitung, laut welcher angeblich vor allem die Naturschutzverbände die meisten Klageverfahren gegen neue Windenergieanlagen führen würden, erneut deutlich, dass nicht der Artenschutz der Hauptverhinderer der Energiewende ist.
Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen kommentiert: „Von bundesweit aktuell 407 Klageverfahren, kommen nur 28 aus Niedersachsen. Gleichzeitig haben wir in Niedersachsen den höchsten Zubau neuer Windenergieanlagen. Das zeigt deutlich, dass sich die Zusammenarbeit zwischen Naturschutzverbänden und Projektierenden positiv auswirkt. Leider wird sich das zukünftig durch die aktuelle Bundespolitik wieder ändern, weil Verfahren ohne die zwingend notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungen beschleunigt und so geltendes Naturschutzrecht ausgehebelt werden sollen. Dabei sind nicht das Verbandsklagerecht und der Naturschutz ausschlaggebend für die langsam voranschreitende Energiewende, sondern fehlende Kapazitäten in den Behörden sind das zentrale Problem. Anstatt die Rechte von Umweltverbänden auszuschalten, müssen Planungsprozesse schlichtweg verbessert werden, indem Naturschutzverbände weiterhin frühzeitig beteiligt sowie Personal- und Finanzausstattung der Genehmigungsbehörden aufgestockt werden. Und ist eine Verbandsklage erfolgreich, zeigt das letztlich nur, dass geltendes Recht verletzt wurde. Der NABU prüft zudem im Vorfeld ganz genau, wo eine Klage Sinn macht und wo nicht.“
Der NABU-Landesvorsitzende bekräftigt im Rahmen der Diskussion um die Bebauung der Schutzgebiete in der Region Hannover: „Schutzgebiete sind eines der wichtigsten Instrumente zur gleichzeitigen Lösung von Klima- und Naturkrise. Ohne gesunde Ökosysteme und ihre CO2-Speicherung ist die Energiewende zum Scheitern verurteilt, da kranke Ökosysteme mehr CO2 abgeben als bei der Energiewende eingespart werden kann. Auch mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsschutzgebiete nicht schutzlos. Wer die wichtige Aufgabe, die unsere Schutzgebiete für die Gesellschaft erfüllen, gefährdet, riskiert auch das Scheitern der Energiewende, was unverantwortlich ist. Der NABU wird in diesem Fall nötigenfalls die Ausschöpfung aller Rechtsmittel prüfen, um Schutzgebiete zu verteidigen, wenn diese nicht zur Erreichung der Ziele der Energiewende notwendig sind.“
Hintergrund: Die Region Hannover möchte künftig 2,5 % der Regionsfläche für Windenergiean-lagen nutzen. Laut Potenzialstudie, die erst kürzlich durch das Niedersächsische Umwelt-ministerium vorgestellt wurde, müssen jedoch nur 1,1 % der Fläche berücksichtigt werden. Für die zusätzlichen 1,4 % sollen Landschaftsschutzgebiete zerstört werden. Die Landesregierung schreibt in ihrem Hinweis an die Landkreise, dass Landschaftsschutzgebiete nicht schutzlos sind. Die Region Hannover handelt genau gegenteilig.
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Quelle: NABU Niedersachsen
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