25. Juni 2025
Bundesregierung bringt schnellere Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien auf den Weg
Die Bundesregierung hat den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU
Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) im Bundes-Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz beschlossen. Dadurch sollen die immis-sionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen
Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeu-gung erneuerbarer Energien außerhalb von Beschleunigungsgebieten erheblich verkürzt werden. Der Entwurf wurde als Formulierungshilfe beschlossen, so dass
er soll im Anschluss von den Koalitionsfraktionen Fraktionen unmittelbar in den Deutschen Bundestag eingebracht werden kann. , damit das Gesetz noch vor der Sommerpause vom Parlament verabschiedet
werden kann.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Schneller zu planen und zu bauen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung.
Das gilt auch für die Energiewende, eines der prägenden Modernisierungs- und Investitionsprojekte unseres Landes. Dieses Gesetz ist ein Beitrag meines Ministeriums zur Planungsbeschleunigung und
setzt zugleich einen Punkt aus dem Sofortpro-gramm der Koalition um. Wir erleichtern Antragsstellern mit vereinfachten und beschleunigten Zulassungsverfahren die Arbeit und setzen verstärkt auf
Digitalisierung. Zugleich bleibt eine angemessene Prüfung von Umweltbelangen gewahrt.“
Zentrales Element des Gesetzentwurfes sind die Maßnahmen zur Verkürzung der immissions-schutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dazu sind bestimmte Höchst-fristen für den Abschluss der Genehmigungsverfahren vorgesehen, die je nach Vorhabenart unterschiedlich lang ausgestaltet sind und von einem Monat bis zu zwei Jahren betragen können. Darüber hinaus ist die Möglichkeit vorgesehen, den Zulassungsantrag bei einer einheitlichen Stelle einzureichen, die dann als zentraler Ansprechpartner das gesamte Verfahren abwickelt und gegebenenfalls andere Behörden einbindet. Überdies sind ab dem 21. November 2025 alle Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Vorhaben ausschließlich elektronisch durch-zuführen. Die vorgesehenen Verfahrensbeschleunigungen ermöglichen weiterhin eine angemes-sene Prüfung der Umweltbelange.
Die im Jahr 2023 überarbeitete Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuer-barer Energien sieht vor, dass der Anteil von
Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoend-energieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der
Richtlinie insbesondere Maß-nahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
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