6. Dezember 2024
Anti-Atom-Initiativen rufen nach OVG Urteil zum Protest auf
- Sonntagsspaziergang am 15.12. vor dem Ahauser Atommülllager
- Langzeit-Problematik nirgendwo berücksichtigt
- Zuständigkeitschaos bei Transportrisiken
- Transporte müssen politisch verhindert werden
Enttäuscht zeigen sich die Anti-Atom-Initiativen über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, welches die Einlagerung von 152
Jülicher Castor-Behältern mit hochradioaktivem
Atommüll in das Ahauser Zwischenlager für zulässig erklärt hat. Gegen die Einlagerungsgenehmi-gung des zuständigen Bundesamtes BASE hatten die Stadt Ahaus und ein Privatkläger
geklagt.
Nach Ansicht der Atomkraftgegner_innen wurden weder im Genehmigungsverfahren noch im
Gerichtsprozess die Probleme ganzheitlich und langfristig betrachtet. Für die Einlagerungsgeneh-migung spielt es offenbar keine Rolle, dass das Ahauser Lager in 12 Jahren seine Genehmigung verliert
beziehungsweise eine vollständige Neugenehmigung erhalten muss. „Wenn das nicht gelingt, geht die Atommüllverschieberei, die von Jülich nach Ahaus mehrere Jahre in Anspruch
nehmen soll, wieder in umgekehrter Richtung los“ befürchtet Felix Ruwe von der BI „Kein Atommüll in Ahaus“.
Verantwortungs-Ping-Pong bei Transport-Sicherheit
Die Transporte nach Ahaus wird es nur geben, wenn eine noch offene Transportgenehmigung erteilt wird. Die Anti-Atomkraft-Initiativen trauen
auch hier nicht den zuständigen Behörden. „Da wird nur Verantwortungs-Ping-Pong gespielt“ erklärt die Duisburgerin Kerstin Ciesla vom BUND NRW. „Die Sicherheit der maroden Autobahnen spielt nach der
Auskunft des BASE keine Rolle, dass sei Sache des Spediteurs und des Verkehrsministeriums. Dass sich der Fahrer beim Probetransport verfahren habe und offenbar nicht mit der Polizei kommunizieren
konnte, sei im Bereich der Zuständigkeit von Innenministerium und Spediteur. Anschlagsrisiken hat man damit abgetan, dass ja niemand in Deutschland größere Mengen Sprengstoff oder Waffen heimlich
besitzen könne. Und die NRW-Atomaufsicht sei angeblich bei dem ganzen Transport nur für die Überwachung des korrekten Be- und Entladens zuständig.“ Nach Ansicht der Anti-Atom-Initiativen werden diese
zersplitterten Zuständigkeiten dem Umgang mit dem Atommüll angesichts der heutigen Gefahren nicht gerecht. Zuständig sind viele, verantwortlich ist nicht einmal der, der die Genehmigung
erteilt!
Politik muss Problem mit langfristiger Perspektive lösen
Das OVG-Urteil besagt zwar, dass der Jülicher Atommüll in Ahaus gelagert werden darf, aber das
heißt nicht, dass er dorthin gebracht werden muss! Noch können die unsinnigen Transporte von 152 Castoren aus Jülich verhindert werden. Da ist jetzt aber die Politik
gefragt:
- Die NRW-Landesregierung muss endlich etwas unternehmen, um ihre Koalitionsvereinbarung
umzusetzen: Der zufolge soll der Jülicher Atommüll am Ort gelagert und nicht nach Ahaus
verschoben werden!
- Die Bundesregierung muss endlich ihre jahrelange Blockadehaltung gegenüber einem Lager-
Neubau in Jülich aufgeben: Insbesondere das BMBF darf nicht länger seine Zustimmung zu dem
Grundstücks-Kaufvertrag für das Lager in Jülich verweigern!
Nächste Demonstration am 15. Dezember – weitere Proteste geplant
Deshalb werden die Anti-Atom-Initiativen auch nicht aufgeben und rufen für Sonntag, den 15.
Dezember, um 14 Uhr zu einer Demonstration vor dem Atommüll-Lager in Ahaus-Ammeln auf. Seit genau 30 Jahren, im Dezember 1994, gibt es dann die Sonntagsspaziergänge als Protest-form. Und seit 15
Jahren sorgten unter anderem diese Sonntagsspaziergänge dafür, dass die Castoren immer noch in Jülich stehen. Denn bekannt sind die Pläne der Jülicher Atommüllverur-sacher seit 2009. Bei warmen
Getränken, Live-Musik, Redebeiträgen und einem kleinen Demo-Zug laufen sich die Atomkraftgegnger_innen warm. Für die Anreise gibt es einen Shuttle-Bus zwischen dem Atommülllager in Ahaus Ammeln und
dem Ahauser Bahnhof. Falls Anfang 2025 tatsächlich erste Castor-Transporte rollen sollten, ist mit erheblich heftigeren Demonstrationen und Protestaktionen zu rechnen.
Quelle: BBU
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