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3. Dezember 2025 | Wolf ins Jagdrecht

 

WWF gibt Note ungenügend für vorliegende Gesetzesnovelle


Berlin – Bund und Länder wollen den Wolf ins Jagdrecht bringen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat im Rahmen der Verbändebeteiligung die Möglichkeit eingeräumt, zur Novelle des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Stellung zu nehmen. Die Frist dazu endet heute. Der WWF fordert in seiner Stellung-nahme, den Entwurf zur Novelle grundlegend zu überarbeiten.

Konkret verlangt der WWF:

 
   Keine anlasslose Jagd auf den Wolf
 
   Keine wolfsfreien Zonen oder Gebiete ohne Herdenschutzpflicht
 
   Priorität für hochwertigen, flächendeckend geförderten Herdenschutz
 
   Streng begrenzte, rechtssichere Ausnahmen nur für eindeutig identifizierte, auffällige Einzeltiere
 
   Bundeseinheitliches, engmaschiges Monitoring nach FFH-Standard
 
   Klare Zuständigkeit der Naturschutzbehörden – kein Vorrang des Jagdrechts


„Die vorliegende Gesetzesnovelle ist fachlich wie rechtlich ungenügend. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat suggeriert, dass dadurch die Risszahlen sinken werden. Doch dafür gibt es keinen Beweis. Sie könnten sich möglicherweise sogar erhöhen. Bleibt es bei der Novelle in der vorliegenden Form, weckt die Politik falsche Erwartungen und enttäuscht diese mit Ansage. Wir brauchen Lösungen, die Konflikte entschärfen – und nicht neue schaffen“, sagt Dr. Sybille Klenzendorf, Programmleiterin Wildtiere in Europa beim WWF Deutschland.

Kernkritikpunkt des WWF ist die geplante anlasslose Jagd im Rahmen eines „Bestandsmanage-ments“. Der Erfolg dieses Vorgehens ist wissenschaftlich nicht belegt und es ist nicht geeignet, Nutztierschäden zu reduzieren. „Alle Erfahrungen zeigen: Eine anlasslose Jagd destabilisiert Rudel, erhöht die Zahl der Konflikte und verbraucht unnötig wichtige Entnahmekontingente für tatsächlich auffällige Tiere“, sagt Klenzendorf. Das wirksamste Mittel zur Reduzierung von Nutztierrissen sind Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde sowie in bestimmten Einzelfällen schnelle Entnahmen von auffälligen oder schadstiftenden Einzeltieren.

Die bisherigen Investitionen im Herdenschutz zeigen heute schon Wirkung. Denn trotz eines gestiegenen Wolfsbestandes hat die Anzahl der Übergriffe und der geschädigten Tiere 2024 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 25% abgenommen. Doch die Herdenschutz-Förder-Richtlinien vieler Bundesländer sind nach wie vor nicht praxistauglich – etwa dort, wo Tierhalter außerhalb sogenannter Wolfsgebiete keine Förderung für den Herdenschutz erhalten, die zusätzliche Arbeit für den Herdenschutz nicht honoriert wird oder Förderpauschalen zu gering sind. Der WWF fordert die Bundesländer auf, hier mit Unterstützung des Bundes unbürokratisch und zeitnah nachzubessern.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die vorliegende Novelle kein ausreichendes Monitoring der Auswirkungen des Bestandsmanagements vorsieht. Sie enthält lediglich eine Berichtspflicht alle fünf Jahre. „Die Bundesregierung will ohne exaktes Überwachungssystem arbeiten. Dabei muss sie in Echtzeit sicherstellen, dass die Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz sich nicht negativ auf dessen Erhaltungszustand auswirkt. Wir reden hier von wenigen Rudeln, die den Unterschied machen. Stand jetzt ist die Bundesregierung nicht in der Lage, das fundiert und im Einklang mit der FFH-Richtlinie abzubilden“, so Klenzendorf.

Ebenso kritisch bewertet der WWF die Möglichkeit, künftig sogenannte „Weidegebiete“ festzulegen, in denen die Bejagung des Wolfs auch bei ungünstigem Erhaltungszustand möglich sein soll, wenn Herdenschutz dort als „unzumutbar“ angesehen wird. Dies widerspreche eindeutig Artikel 16 der FFH-Richtlinie.

 

Auch andere Punkte – etwa die geplanten Ausnahmen für Rudelabschüsse, nicht waidmän-nische Jagd mit Nachtsicht-Geräten oder den vorgesehenen Vorrang des Jagdrechts vor dem Naturschutzrecht sieht der WWF als deutliche Verstöße gegen das EU-Artenschutzrecht.

 

Quelle: WWF Deutschland

Veranstaltung

Demo in Ahaus gegen drohende Castortransporte (c) BBU

Am 14.12.2025 ab 14 Uhr
Castor-Sonntagsspaziergang Zwischenlager Ahaus

Organisationen fordern neue Atommüll-Gespräche: “Bundes- und Landesre-gierung müssen sich endlich bewegen“

Proteste auch in 2026:
24. Januar Autobahn-Rasthof Bottrop

Hintergrundinfos
Ahaus Castortransporte.pdf
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