27. März 2026 | Brut- und Setzzeit
Alle Vögel sind schon da
Gesellschaft für Naturschutz und Auenentwicklung (GNA) bittet um Rücksicht
Main-Kinzig-Kreis. Der Frühling lockt mit milden Temperaturen. Gartenarbeiten und Spaziergänge stehen an. Doch Vorsicht! Auch die
Tierwelt erwacht aus ihrem „Winterschlaf“ und trifft umfangreiche Vorbereitungen für den kommenden Nachwuchs.
„Wie man an dem morgendlichen Gezwitscher erkennen kann, sind unsere Singvögel schon länger dabei, Reviere abzugrenzen, Partner zu finden
und Nistplätze einzurichten“, berichtet Susanne Hufmann, Vorsitzende der GNA.
In den Wiesen an der Kinzig regt sich das Leben. Viele Störche brüten bereits, Graugänse und Enten rasten auf den Wiesen
und Kiebitze suchen in den Auen nach geeigneten Brutplätzen. „Deshalb gilt es, bei einem Aufenthalt in der Natur die Regeln der sogenannten Brut- und Setzzeit zu beachten“, betont
Hufmann.
Die Brut- und Setzzeit ist eine wichtige Phase im Leben aller Wildtiere. Sie startet am 1. März und dauert je nach Kommune
bis zum 15. Juli oder 31. Juli. In diesem Zeitraum bringen viele Tiere ihren Nachwuchs zur Welt. Junghasen und Rehkitze sollen durch eine Leinenpflicht für Hunde vor Störungen und Verletzungen
geschützt werden.
„Der Begriff ist etwas sperrig. Mit Brutzeit ist das Brutgeschäft der Vögel gemeint. Der Begriff Setzzeit kommt aus der Jägersprache und
bezeichnet den Zeitraum, in dem das Haarwild, darunter Rehe und Rotwild, Junge bekommt“, erläutert die Biologin. Jungtiere, ganz gleich ob Kitz oder Küken, brauchen jetzt viel Ruhe und besonderen
Schutz. Und die Elterntiere benötigen für die Aufzucht viel Kraft.
Ein bisschen Rücksicht schützt viele Tierleben. Jetzt wird von Hundehaltern noch mehr Verantwortung und erhöhte Rücksicht
verlangt. Wege sollten auf keinen Fall verlassen und Hunde unbedingt angeleint werden. Nur so ist sicherzustellen, dass junge Feldhasen oder Jungvögel nicht aufgeschreckt und unnötig gestresst
werden. Denn das kann unter Umständen sogar Leben kosten. Besonders wichtig ist das für am Boden brütende Vogelarten wie den Kiebitz und die Bekassine, die in Hessen stark gefährdet und teilweise vom
Aussterben bedroht sind.
In Hessen gibt es keine landesweite, einheitliche Leinenpflicht. Städte und Gemeinden können während der kritischen Monate
eigene Regeln und Verbote beschließen. Auch ohne generelle Pflicht haben Hundehalter eine klare Verantwortung: Das Bundesnaturschutzgesetz bestimmt ausdrücklich, dass Hunde Wildtiere nicht jagen oder
aufscheuchen dürfen. Sie müssen unter Kontrolle und abrufbar sein. Unbeaufsichtigtes Laufen im Jagdrevier ist verboten und kann ebenfalls teuer werden.
Die Leinenpflicht gilt häufig auf Wiesen und Feldern, in Wäldern und im gesamten Außenbereich. In ausgewiesenen Naturschutzgebieten ist dies
meist ganzjährig der Fall. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder. „Da lohnt es sich doch, den Hund an der Leine zu führen“, so Hufmann.
Naturschutz aktiv unterstützen.
Die Gesellschaft für Naturschutz und Auenentwicklung (GNA e. V.) engagiert sich für den Schutz von Natur und Artenvielfalt – und alle können dabei helfen: Spenden unterstützen konkrete Naturschutzprojekte und sind steuerlich absetzbar. Die Bankverbindung lautet: Raiffeisenbank Rodenbach, IBAN: DE75 5066 3699 0001 0708 00. Mehr Informationen zu Projekten, Aktionen und Veranstaltungen unter www.gna-aue.de. Oder den kostenlosen Newsletter abonnieren über gna.aue@web.de (jederzeit an- und abmeldbar).
Quelle: Gesellschaft für Naturschutz und Auenentwicklung e. V. (GNA)
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