05. März 2026 | Bundesjagdgesetz
Wolf ins Jagdrecht: Bundestag stimmt über Gesetzentwürfe ab
WWF warnt vor mehr Nutztierrissen und fordert stärkeren Herdenschutz
Berlin: Der Wolf soll ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Der Bundestag entscheidet am 05.03.2026 über entsprechende Änderungen von
Jagd- und Naturschutzgesetz. Der WWF kritisiert, dass fachliche Einwände aus der öffentlichen Anhörung ignoriert wurden. Dort hatten auch Weidetierhalter eine anlasslose Jagd abgelehnt und mehr
Unterstützung beim Herdenschutz gefordert.
„Dieses neue Gesetz schützt keine Weidetiere, schwächt aber den Artenschutz. Anlasslose Jagd senkt die Risszahlen nicht, sie könnte sie sogar erhöhen“, sagt Dr. Sybille Klenzendorf, Programmleiterin
Wildtiere in Europa beim WWF Deutschland. Stattdessen brauche es mehr Unterstützung für wirksame Herdenschutzmaßnahmen. Diese zeigen bereits Wirkung: Trotz wachsender Wolfspopulation ist die Zahl der
Übergriffe 2024 um 25 Prozent gesunken.
Viele Bundesländer fördern Herdenschutz unzureichend und bürokratisch. Außerhalb ausgewiesener Wolfsgebiete gibt es oft keine Unterstützung, Pauschalen sind zu niedrig und Mehraufwand wird nicht
ausgeglichen. Bund und Länder müssen hier schnell und unbürokratisch nachbessern.
Der WWF fordert statt pauschaler Jagd klare Regeln und Verfahren zur schnellen Entnahme tatsächlich problematischer Einzeltiere, die guten Herdenschutz überwinden. Derzeit dauert es teils Wochen, bis
eine Entnahme genehmigt wird. Zudem bezweifelt der WWF, dass das neue Jagdgesetz ein rechtssicheres und europarechtskonformes Wolfsmanagement gewährleistet. Dafür braucht es verlässliche Regeln, eine
zentrale Steuerung der Jagd über den Bund und engmaschiges Monitoring des Erhaltungszustandes der Wolfspopulation.
Quelle: WWF Deutschland
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