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Im Verordnungsentwurf macht die Landesregierung den Kormoran für den Rückgang heimischer Fischarten wie der
selten gewordenen Äsche verantwortlich. „Es gibt keine wissenschaftlich belastbaren Belege für eine solche Abschussbegründung. Die Ursachen für den Fischrückgang sind vielmehr menschengemacht:
verbaute Flüsse, verschlechterte Wasserqualität und die Folgen des Klimawandels“, erläutern Dr. Nils Stanik und Inga Hundertmark, Vorsitzende der HGON (Hessische Gesellschaft für Naturschutz und
Ornithologie). Statt den Abschuss von Kormoranen zu erlauben, fordern die Umweltverbände die konsequente Umsetzung von EU-Wasserrahmenrichtlinie und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) in
Hessen. Zum Schutz gefährdeter Fische braucht es mehr Durchgängigkeit der Flüsse und Bäche, eine bessere Gewässerqualität und einen konsequenten Schutz von Laichplätzen. „Vom Ziel der
Wasserrahmenrichtlinie, dass alle hessischen Gewässer bis Ende 2027 in einem guten ökologischen Zustand sein müssen, sind wir noch weit entfernt. Über 80 Prozent unserer heimischen Flüsse und Bäche
verfehlen dieses Ziel bis heute“, so NABU-Chef Sommerhage.
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