2. Februar 2026
Gesetzesentwurf zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz erntet Kritik aus Bundesratsausschüssen
| • | Bundesrat bezieht Stellung zu Gesetzesentwurf zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz | |
| • | Bundesratsfachausschüsse fordern integriertes Wolfsmanagement auf Bundesebene | |
| • | WWF fordert grundlegende Prüfung des Gesetzesentwurfs | |
Berlin: Am Freitag beziehen die Bundesländer Stellung zu den Plänen der Bundesregierung, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Die
Ausschüsse des Bundesrats für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie für Umwelt äußern sich zuvor kritisch zum Gesetzesentwurf und unterbreiten
weitreichende Änderungsvorschläge.
„Die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse verdeutlichen, dass die geplante Gesetzes-änderung zum Wolf ein Schnellschuss der
Bundesregierung ist. Die Bundesregierung muss die fachliche Kritik aufnehmen und ihren Gesetzesentwurf grundlegend prüfen“, sagt Dr. Sybille Klenzendorf Programmleiterin Wildtiere in Europa beim WWF
Deutschland.
Der Umweltausschuss sieht eine anlasslose Quotenjagd kritisch. Beide Ausschüsse fordern ein intensives und kontinuierliches Monitoring und eine Koordinierung des
Wolfsmanagements auf Bundesebene mit klaren Standards für die Bundesländer.
Sowohl die Ausschüsse wie auch der WWF bemängeln, dass der Gesetzesentwurf nicht aus-reicht, um ein rechtssicheres, praxistaugliches und regional differenziertes Wolfsmanagement zu gewährleisten.
Zudem wird bezweifelt, dass der von der Bundesregierung postulierte „günstige Erhaltungszustand“ in Deutschland so vorliegt und der Gesetzesentwurf mit europäischem Recht vereinbar ist, insbesondere
in Hinblick auf die Bejagung von Wölfen bei ungünstigem Erhaltungs-zustand.
„Mit diesem Gesetzesentwurf rettet die Bundesregierung kein Weidetier, schwächt aber den Artenschutz erheblich. Das wirksamste Mittel zur Reduzierung von Nutztierrissen sind
präventive Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune, Herdenschutzhunde oder Behirtung. In klar definierten Einzelfällen ist zudem die schnelle und gezielte Entnahme tatsächlich auffälliger oder
schadensstiftender Einzeltiere erforderlich. Hierauf sollte der Fokus der Bundesregierung und der Bundesländer liegen “, so Klenzendorf vom WWF.
Quelle: WWF
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