14. Januar 2026 | Wolf im Jagdrecht
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Gesetzentwurf zur aggressiven Wolfsbekämpfung BUND fordert deutliche Korrekturen
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Berlin. Der Bundestag berät heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz (BJagdG). Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist der Gesetzentwurf aus dem Haus von Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) misslungen und muss im parlamentarischen Verfahren deutlich korrigiert werden.
Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: „Wenn es nach Bundesminister Alois Rainer geht, berät der Bundestag über nichts weniger als ein aggressives Bekämpfungsgesetz, das den Fortbe-stand des Wolfs gefährdet. Der Schutzgedanke, der nach der Berner Konvention und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie auch für den Wolf gilt, wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung ignoriert. Notwendig ist eine Gesetzgebung, die zum Interessenausgleich und zur Koexistenz von Wölfen und Weidetieren führt. Statt der Einführung einer mehrmonatigen, bestandsgefährdenden Jagdzeit und weiterer Abschussmöglichkeiten sollte der Gesetzgeber sich auf die Entnahme von Problemwölfen konzentrieren, die den zumutbaren Herdenschutz überwinden. Außerdem muss der Herdenschutz besser gefördert und seine Erfolge und Misserfolge müssen endlich bundes-weit ausgewertet werden.“
Die von der FFH-Richtlinie geforderte Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhal-tungszustandes ist mit den viel zu weitgehenden Abschussregelungen des Wolfs im Bundesjagd-gesetzentwurf nicht vereinbar. Die Verantwortung „zur Aufrechterhaltung eines günstigen Erhal-tungszustands“ muss die Bundesregierung als Mitgliedstaat der EU übernehmen. Nötig sind dafür klare Vorschriften für ein jährliches Bestandsmonitoring. Darauf basierend müssen jährlich eine Obergrenze für die Entnahme von Wölfen festgelegt und Entnahmekontingente auf die Bundes-länder verteilt werden.
Bandt: „Das Bundeslandwirtschaftsministerium macht die Türen für Abschüsse weit auf, hat aber offenbar kein Interesse daran, die Folgen zu überwachen. Dabei verlangt Artikel 14 der FFH-Richtlinie, dass ein Mitgliedstaat die Entnahme nur auf der Grundlage einer Überwachung der Bestandsentwicklung des Wolfs erfolgen darf. Ausdrücklich heißt es in der Vorschrift, dass nur Maßnahmen getroffen werden dürfen, die 'mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungs-zustands' vereinbar sind. Das neue Jagdrecht erfüllt diesen Tatbestand nicht.“
Die Festsetzung einer mehrmonatigen, bestandgefährdenden Jagdzeit und weitere Abschuss-möglichkeiten lehnt der BUND ab. Viele Wölfe würden geschossen, die bisher nie an Nutztier-rissen nachgewiesen wurden, kritisiert der Umweltverband.
Bandt: „Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass mit einer Jagdzeit keine Verringerung der Nutztierrisse erzielt wird. Ein solcher Effekt tritt nach wissenschaftlichem Kenntnisstand erst ein, wenn der Wolfsbestand auf einen kleinen Restbestand zusammengeschossen wird. Wer dennoch eine mehrmonatige Jagdzeit in Deutschland einführen will, der nimmt das Aussterben des Wolfs billigend in Kauf.“
Zusätzlich zur Jagdzeit weitet der Gesetzentwurf die Entnahmemöglichkeiten in der Schonzeit aus. Bandt: „Abschüsse in der Jagdzeit und in der Schonzeit werden den Bestand des Wolfes in Deutschland stark gefährden. De facto verliert der Wolf seine Schonzeit und damit den besonderen Schutz, den Tiere für die Aufzucht ihrer Jungtiere genießen.“
Extrem problematisch ist aus Sicht des BUND auch die Ermächtigung an die Länder „Weide-gebiete“ festzulegen, „in denen eine Ausbreitung des Wolfs aus übergeordneten Gründen nicht erwünscht ist“. Ob Wölfe in diesen Gebieten nur in der Jagdzeit oder ganzjährig erlegt werden sollen, lässt der Gesetzentwurf offen.
Bandt: „Jungwölfe auf der Suche nach einem eigenen Territorium wandern quer durch Europa. Wolfsfreie Weidegebiete zu schaffen, ist nicht möglich. Werden in den ‚Weidegebieten‘ aber alle dort festgestellten Wölfe abgeschossen, wird die Population einen ständigen Aderlass erleiden.“ Überraschend schafft der Gesetzentwurf auch die Möglichkeit, Wölfe mit speziellen selektiven Wolfsfallen zu fangen. Wie eine solche Falle aussehen könnte, sagt der Gesetzentwurf nicht. Die aus früheren Jahrhunderten bekannten Wolfsgrubenmüssen nach Meinung des BUND ausscheiden, da auch alle Tierarten in die Grube fallen können und eine solche Falle nicht selektiv wäre. Auch in diesem Punkt muss der Gesetzentwurf nachgebessert werden.
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Quelle: BUND |
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