Wetzlar - Als Antwort auf die aktuellen Pläne des Landes, den Abschuss von Kormoranen mit einer neuen
Verordnung zu erleichtern, fordert der NABU Hessen eine konsequente Renaturierung der Gewässer.
„Die Begründung der Landesregierung, mit dem Töten von Kormoranen die gefährdete Äsche zu schützen, ist nicht
stichhaltig. Wer Äschen schützen möchte, sollte sich zunächst einmal darauf konzentrieren, den Lebensraum der Äsche zu verbessern und zu entwickeln“, so Maik Sommerhage, Landesvorsitzender des NABU.
Das Land müsse für die Fische die Wasserqualität und die Gewässerstruktur verbessern, die Entstehung von Kies- und Schotterbänken als Laichhabitate fördern und Querbauwerke beseitigen. Daher sei es
sinnvoller, Gewässerentwicklungsstreifen anzulegen, um mehr Dynamik zuzulassen, statt den Kormoran zum Feindbild zu erklären, so der NABU. Dessen Tötung sei mit europäischem Naturschutzrecht nicht
vereinbar, weil der Kormoran vom Land Hessen als „im ungünstigen Erhaltungszustand“ eingestuft sei. „Sollte es zu Abschüssen kommen, sind Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen, so wie es das EU-Recht
vorgibt“ erläutert Sommerhage.
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