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5. Dezember 2025 | Jagdverordnung

 

Hessen möchte auch gefährdete Arten bejagen

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NABU: Geplante Ausweitung der Jagd auf gefährdete Arten ist rechtswidrig!

 

Wetzlar - Schlechte Zeiten für Baummarder, Hermelin, Mauswiesel und Iltis: Die Landesre-gierung arbeitet an einer neuen Jagd-Verordnung, nach der diese Arten wieder gejagt werden sollen. „Für alle vier Arten gibt es aktuell keinen vernünftigen Grund, sie zu fangen und zu töten“, erklärt Maik Sommerhage, Landesvorsitzender des NABU Hessen. Seit 2016 war ihre Bejagung verboten.

 

Noch brisanter ist allerdings: Zahlreiche geplante Änderungen seien rechtswidrig. Bereits 2022 urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof, dass eine Beschränkung der Jagdzeit auf Elstern und Rabenkrähen auf die Zeit vom 1. August bis zum 31. Dezember erforderlich ist und den ökologischen Erfordernissen entspricht. So würden die Wildvögel während der Brut- und Aufzuchtzeit verschont. Das Land plant nun Verlängerungen der Jagdzeiten auf diese Vogelarten bis zum 20. Februar. Dies verstoße gegen EU-Recht, so der NABU. Denn nach der EU-Vogel-schutzrichtlinie (Artikel 7, Absatz 4) darf nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit gejagt werden.

 

Bejagung in der Brutzeit ist unzulässig

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Zusätzlich haben sich aufgrund des Klimawandels die Brutzeiten verschoben. Bei beiden Arten findet der Nestbau bereits ab Mitte Februar statt, die Revierbesetzung der Rabenkrähe beginnt im Januar. Auch bei der Ringeltaube würde die geplante Verlängerung der Jagdzeit inzwischen in die Balzphase fallen. Die EU-Kommission hat deshalb in einer Leitlinie Empfehlungen zu den Jagdzeiten ausgesprochen, damit die Regeln EU-weit vereinheitlicht werden („Key Concepts Document“). Sie basieren auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft. „Es wäre sehr sinnvoll, die hessischen Jagdzeiten an diesem Dokument zu orientieren, um der Wissenschaft zu folgen, nicht gegen EU-Recht zu verstoßen und somit auch Klagen zu vermeiden“ so Sommerhage. Die hessischen Pläne kollidieren neben den bereits genannten Arten auch mit den EU-Vorgaben bei den Jagdzeiten von Rebhuhn, Graugans und Kanadagans. Bei Rebhuhn und Elster käme hinzu, dass sie sich beide im „ungünstigen Erhaltungszustand“ befinden. Eine Bejagung müsse daher gänzlich ausgesetzt werden, bis sich die Population vergrößert habe. Beim Rebhuhn, dem Vogel des Jahres 2026, sei eine Bejagung geradezu absurd: Es fließen in vielen Teilen Deutschlands Steuergelder für größere und kleinere Rebhuhn-Projekte in den Schutz der Art, auch in Hessen.

 

Auch die vorgesehene Bejagung der kleinen Säugetiere verstoße gegen EU-Recht, so der NABU. Baummarder und Iltis sind nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Anhang V) der EU geschützt, Voraussetzung für eine Bejagung sei ein nachgewiesener „günstiger Erhaltungs-zustand“.

 

Gefährdete kleine Säugetiere sind nützlich, nicht schädlich

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Der Iltis wird in der Roten Liste Hessens als „stark gefährdet“ gelistet. Habitatverluste, vor allem von gewässergeprägten Lebensräumen, struktur- und nahrungsarme Agrarlandschaften, Zerschneidung, ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, der Verlust der Nahrungsgrundlage (Amphibien) und Umweltgifte (insbesondere Rodentizide mit Antikoagulanzien) gefährden den Iltis im Bestand.

 

Der Baummarder ist gemäß Roter Liste Hessens nach gegenwärtigem Stand in Hessen mäßig häufig und wird in der Vorwarnliste geführt, der langfristige Bestandstrend ist verlässlich als negativ einzustufen.

 

Über den Erhaltungszustand von Hermelin und Mauswiesel ist derzeit wenig bekannt. Die Rote Liste berichtet davon, dass die Daten zu den Vorkommen der beiden Arten für eine Gefährdungsbewertung unzureichend sind. Die vom Land ins Feld geführten Gründe für eine Bejagung, angebliche Hilfe für Bodenbrüter und Singvögel, seien fachlich nicht haltbar. Für die Vögel brauche es vielmehr einen besseren Schutz ihrer Lebensgrundlagen, so der NABU.

 

 

Hintergrund Aufgrund des Key Concepts Documents der EU müssten folgende Jagdzeiten eingehalten werden:

  • Elster: Jagdzeit maximal vom 01.09. bis zum 31.01.
    Geplant ist in Hessen 1. August bis 20. Februar.
  • Rabenkrähe: Jagdzeit maximal vom 15.08. bis zum 31.01.
    Geplant ist in Hessen 1. August bis 20. Februar.
  • Rebhuhn: Jagdzeit erst ab 01.10.
    Geplant ist in Hessen vom 16.9.-31.10. (mit Einschränkung)
  • Ringeltaube: Jagdzeit auf adulte Ringeltauben muss am 31.01. enden.
    Geplant ist in Hessen bis 20. Februar.
  • Graugans: Jagdzeit darf maximal vom 01.09. bis zum 31.12. dauern.
    Geplant ist in Hessen bis 15. Januar (mit Einschränkung)
  • Kanadagans: Jagdzeit nur vom 01.09. bis zum 31.12.
    Geplant ist in Hessen bis 15. Januar.

 

Quelle: NABU Hessen

Veranstaltung

Demo in Ahaus gegen drohende Castortransporte (c) BBU

Am 14.12.2025 ab 14 Uhr
Castor-Sonntagsspaziergang Zwischenlager Ahaus

Organisationen fordern neue Atommüll-Gespräche: “Bundes- und Landesre-gierung müssen sich endlich bewegen“

Proteste auch in 2026:
24. Januar Autobahn-Rasthof Bottrop

Hintergrundinfos
Ahaus Castortransporte.pdf
PDF-Dokument [539.4 KB]

Internationaler Fotowettbewerb „Naturschätze Europas 2026“ 

Auf Entdeckungsreise in Europas Natur

„Gut gegähnt, Polarfuchs“ von Marcel Gerson, Siegerbild des EuroNatur-Fotowettbewerbs 2025.

Bereits zum 33. Mal laden die Natur-schutzstiftung EuroNatur und ihre Wett-bewerbspartner Hobby- und Profifoto-grafen dazu ein, die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt Europas sowie die schön-sten Landschaften des Kontinents in eindrucksvollen Bildern einzufangen.

„Gipfelstürmer“ von Melanie Weber, 9. Platz im diesjährigen Fotowettbewerb.

Eine Fachjury kürt die ausdrucksstärk-sten Motive. Die besten Aufnahmen zieren den EuroNatur-Wandkalender

und werden mit Geldpreisen prämiert. Die Gewinnerfotos werden zudem im EuroNatur-Magazin und in der Zeit-schrift „natur" sowie auf den Internet-seiten der Veranstalter veröffentlicht. 

Einsendeschluss ist der 31. März 2026. Nähere Informationen zum Wettbewerb sind hier zu finden.

Georg Bayerle
Der Alpen Appell

Warum die Berge nicht zum Funpark werden dürfen

Der Alpenkenner, Filmemacher und Journalist Georg Bayerle beobachtet die exzessive Erschließung und Ver-marktung der Bergwelt seit mehreren Jahrzehnten, privat wie beruflich. In seiner Streitschrift analysiert er scho-nungslos den Zustand eines immer fragiler werdenden Ökosystems, hinter-fragt die auf reiner Ausbeutung basie-rende Alpenökonomie – und er zeigt Wege für die Zukunft auf, wie wir das großartige Gebirge inmitten des Kon-tinents doch vor uns retten können.

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160 Seiten, Zweifarbdruck, 16 Fotos; 11,5 x 20,5 cm, Klappenbroschur; Tyrolia-Verlag, Innsbruck Wien 2025; ISBN 978-3-7022-4260-2, € 20,-
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ISBN 978-3-7022-4290-9, € 16,99

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Nachhaltig erleben, staunen und mitmachen!

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Die Broschüre lädt dazu ein, Deutsch-lands Naturparadiese zu entdecken. Auf 28 Seiten bündelt sie nachhaltige Naturerlebnis-Angebote in Nationalpar-ken, Naturparken und Biosphärenreser-vaten. Neben Inspiration für Ausflüge und Urlaubsreisen bietet die Broschüre auch Möglichkeiten zum Mitmachen: Ob im Programm „Ehrensache Natur“, als Fördermitglied oder durch einen Spendenbeitrag – jedes Engagement für eine intakte Natur, ein gesundes Klima und den Erhalt der biologischen Vielfalt ist willkommen. [>>>mehr]

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Aktualisiert am 12. Dezember 2025

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