8. August 2025 | Umwelt & Politik
NABU: Erhaltungszustand Wolf – kein politisches Wünsch-dir-was
Bewertung darf nicht zum Spielball politischer Interessen werden
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Hannover – Laut Bundesumweltministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium wurde der Erhaltungszustand des Wolfs im aktuellen FFH-Bericht als „unbekannt“ an die Europäische Kommission gemeldet. Der NABU Niedersachsen weist darauf hin, dass diese Kategorisierung gemäß FFH-Richtlinie nur dann zulässig ist, wenn keine ausreichenden Daten vorliegen – was in Deutschland nach aktuellem Kenntnisstand nicht zutrifft.
„Das ist sehr verwunderlich, hat Deutschland doch eines der besten Wolfsmonitorings in ganz Europa“, erklärt Marie Neuwald, NABU-Wolfsexpertin.
In den vergangenen Jahren hat eine von der Umweltministerkonferenz eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine wissenschaftlich fundierte Methode zur Bestimmung des Erhaltungszustands des Wolfs erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurde festgestellt, dass der günstige Erhaltungszu-stand in der kontinentalen Region, zu der auch Teile Niedersachsens gehören, noch nicht erreicht ist. Diese Methode soll nun überarbeitet werden.
„Eine Methode so lange anzupassen, bis das Ergebnis für die eigenen Ziele passt, ist fach-lich schlicht falsch. Artenschutz ist kein Wünsch-dir-was der Politik“, so Neuwald weiter.
Der NABU Niedersachsen spricht sich dafür aus, die Berichterstattung an die EU auf Grundlage der vorliegenden Monitoringdaten und fachlichen Kriterien vorzunehmen. Eine belastbare und transparente Bewertung ist Grundvoraussetzung für eine glaubwürdige Umsetzung der europäischen Naturschutzrichtlinien.
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Quelle: NABU Niedersachsen
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