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18. März 2024 | Zitronenfalter läuten Frühling ein
Erster Schmetterling des Jahres
Ausgewachsene Falter verlassen bereits im März ihre Winterverstecke
18. März 2024 | Hessen unterstützt Imker
Im Kampf gegen Schädlinge und bei der Klimaanpassung
Imkerei steht vor großen Herausforderungen
18. März 2024 | Kommentar zu EU-Lieferkettengesetz
EU-Mitgliedstaaten beschließen stark verwässertes
Gesetz
Berlin: Nach wiederholter Verschiebung haben sich die EU-Mitgliedstaaten endlich zu einer Ver-abchiedung des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD) durchgerungen, dieses allerdings bis zur
Unkenntlichkeit verwässert. Von den Regelungen, welche den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in den Lieferketten europäischer Unternehmen stärken sollen, werden nunmehr weniger als die Hälfte der
ursprünglich vorgesehenen Unternehmen betroffen sein. Auch die Fähigkeit des Gesetzes, die Klimakrise entschieden zu bekämpfen, wurde massiv abgeschwächt. Dazu sagt Laura Niederdrenk,
Expertin für Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaften beim WWF-Deutschland:
„Der WWF Deutschland begrüßt, dass letztlich überhaupt eine Einigung über das Lieferkettengesetz zustande-gekommen ist. Diese stark abgeschwächte Version sendet allerdings ein fatales Signal an alle
Menschen, die nun weiterhin unter Missständen in den Wertschöpfungsketten leiden müssen. Die Zweifel am Willen der EU, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, werden mit dieser Entscheidung immer
größer. Auch die Glaubwürdigkeit der EU als gesetzgeberische Kraft hat erheblichen Schaden genommen. Dafür sind nicht zuletzt die FDP mit ihrer plötzlichen Kehrtwende sowie Bundeskanzler Olaf Scholz
durch seine Untätigkeit verantwortlich. Dass nunmehr lediglich ein Bruchteil großer Unternehmen verpflichtet wird, auf Umweltschutz und Menschenrechte in ihrer Lieferkette zu achten, ist damit
maßgeblich Deutschland zuzurechnen. Indem dem Narrativ nachgegeben wurde, wonach die ursprüngliche Fassung des Gesetzesvorhabens kleinen und mittelständischen Unternehmen ‚unverhältnismäßige
Auflagen‘ gemacht hätte, haben die EU-Staaten rund zwei Drittel der Unternehmen, auf die das Gesetzes angewendet werden sollte, gestrichen und damit den echten Effekt, den es hätte haben
können.“
Hintergrund: Die EU-Staaten haben eine ursprüngliche Vereinbarung mit dem EU-Parlament zum Lieferketten-gesetz gebrochen und stattdessen für eine erhebliche Abschwächung in der
Strahlkraft des Gesetzes votiert: Nunmehr fallen lediglich Unternehmen mit mehr als tausend Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von 450 Millionen Euro unter die Regelung. Knapp 70 Prozent der
ursprünglich vorgesehenen Unternehmen sind damit nicht betroffen. Für diese massive Abschwächung trägt vor allem Deutschland die Verantwortung: Denn ein Beschluss durch den europäischen Rat des
Ende letzten Jahres vorliegenden Kompromissvorschlags, der im sogenannten Trilogverfahren ausgehandelt worden war, galt eigentlich als Formsache. Mit ihrer plötzlichen Blockadehaltung hat die
FDP nicht nur das Vertrauen Europas in die Bundesrepublik beschädigt, sondern die EU zu Nachverhandlungen gezwungen, die letztlich zu dem extrem abgeschwächten Ergebnis
führten.
16. März 2024 | Deutschland ist der zweitgrößte Jagdtrophäenimporteur weltweit
Petition mit 86.000 Stimmen gegen Importe von Jagdtrophäen
Natur- und Tierschützer überreichten Petition an den neuen Parlamentarischen Staatssekretär Jan-Niclas Gesenhues im Bundesumweltministerium (BMUV) und fordern ein Einfuhrverbot von Jagdtrophäen geschützter Tierarten. Mehr als 86.000 Menschen unterzeichneten einen offenen Appell an Bundesumweltministerin Steffi Lemke, die Einfuhr von Jagdtrophäen bedrohter und geschützter Arten nach Deutschland endlich zu unterbinden, darunter zahlreiche Prominente.
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14. März 2024 | Grüner Startup Monitor 2024
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) hat die Anfänge des GSM mit einem Projekt begleitet
14. März 2024 | Weltwassertag
Kleine Bäche in Deutschland in schlechtem ökologischen Zustand
Biodiversität ist gefährdet
14. März 2024 | Deutschlandweites Erfolgsrezept
200 Landschaftspflegeverbände
Drittelparität von Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunalpolitik
13. Mai 2024 | International Fund for Animal Welfare
1.000 Massai stimmen für ein neues Schutzgebiet in Kenia
Hamburg – Mehr als 1.000 Grundbesitzer aus der Massai-Community in Kenia entschieden
sich einstimmig, ihr Land zu einem Schutzgebiet zusammenzufassen. Die neue Illaingarunyoni Conservancy ist 29.000 Hektar groß und Teil der letzten verbliebenen Wanderroute für
Wildtiere zwischen den Nationalparks Amboseli und Masai Mara. Der Erhalt dieses Wildtierkorridors ist entscheidend für den Schutz von Elefanten und anderen Wildtieren in
Kenia.
13. März 2024 | Projektvorschläge bis zum 22. April
Kreative, innovative Ideen gesucht
Förderung für nachhaltige Regionalentwicklung im Thüringer Teil UNESCO-Biosphärenreservat Rhön
13. März 2024 | Kommentar zur Agrarministerkonferenz
Abwärtsspirale ökologischer Standards stoppen
Die heute in Erfurt beginnende Frühjahrs-Agrarminister*innenkonferenz beschäftigt sich schwer-punktmäßig mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2028 und dem Um- und Abbau der Tierhaltung. Dazu erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Die Gemeinsame Agrarpolitik ist ein wichtiger Baustein für die Zukunftsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Steuergeld perspektivisch nur noch für öffentliche Leistungen auszugeben, hat auch schon die Zukunftskommis-sion Landwirtschaft vereinbart. Ein Ausstieg aus den pauschalen Direktzahlungen und Planungssicherheit für die Betriebe, die sich schon auf den Weg gemacht haben, wäre jetzt das richtige Signal. Das gilt auch für die tierhaltenden Betriebe. Dafür muss der Um- und Abbau der Tierbestände schnellstmöglich vorangetrieben und finanziert werden. Ob der ‚Tierwohlcent‘ dabei als Steuer oder als Abgabe kommt, ist im Grunde unerheblich. Wichtig ist, dass das eingenommene Geld wirklich bei den umbauwilligen Betrieben landet. Die Weichen für die Gemeinsame Agrarpolitik werden jetzt gestellt. Es kommt auf ein einheitliches Vorgehen der Minister*innen und Senator*innen im Sinne von Natur-, Klima-, und Tierschutz an, um Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) bei seiner Positionierung in den Verhandlungen mit der EU zu unterstützen. Eine weitere Abwärtsspirale der ökologischen Standards darf es nicht geben.“
13. März 2024 | Raus aus dem Ei
Europas Bartgeier-Küken schlüpfen
LBV und Nationalpark Berchtesgaden erwarten die nächsten Jungvögel für die diesjährige Auswilderung – Küken in Zoos und Zuchtzentren zur Welt gekommen
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12. März 2024 | Statement des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL)
Erneutes Aussetzen der verpflichtenden Flächenstilllegung
Ansbach/Berlin – Die Entscheidung der Bundesregierung, die verpflichtende Flächenstilllegung (GLÖZ 8) erneut auszusetzen, kommentiert die Vorsitzende Maria Noichl MdEP:
„Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) bedauert die Entscheidung der Bundesregierung, die ver-pflichtende Stilllegung von Flächen für ökologische Zwecke (GAP-Förderung; GLÖZ 8) ein weiteres Jahr ohne adäquate Kompensation auszusetzen. In der Agrarflur sind Kipppunkte des Biodiversitätsverlustes bereits erreicht. Dringender Handlungsbedarf besteht! Es ist frustrierend, dass der Schutz unserer natürlichen Lebens-grundlagen noch immer ein „Schönwetter-Thema“ ist. Es werden dadurch bestehende Chancen verweigert, betriebswirtschaftlich interessante Angebote für landwirtschaftliche Unternehmen zu entwickeln. Die Entscheidung der Bundesregierung wäre nur dann zu befürworten, wenn gleichzeitig praktikable Alternativen beschlossen würden, mit denen die Situation der Biodiversität wirksam verbessert und damit zugleich auch freiwillig Geld verdient werden könnte. Das ist leider nicht geschehen!
Der DVL schlägt vor, die Öko-Regelungen in Verbindung mit den Agrar-Umweltprogrammen gezielter zu nutzen und unseren Landwirtinnen und Landwirten einen bundesweiten Katalog an fachlich hochwertigen und einkom-menswirksamen Maßnahmen anzubieten. Der DVL hat hierzu im Sinne der GAP-Verordnung mit der Gemeinwohl-prämie gute Vorarbeit geleistet und diesen Angebotskatalog zusammengestellt. Andere Mitgliedstaaten verfolgen denselben Ansatz. Sie haben bereits ein derart punktebasiertes Honorierungssystem für die Öko-Regeln einge-führt. Der DVL erinnert an den gesellschaftlichen Konsens der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL), ‚die flächengebundenen Direktzahlungen aus der 1. Säule der GAP schrittweise und vollständig in Zahlungen umzu-wandeln, die konkrete Leistungen im Sinne gesellschaftlicher Ziele betriebswirtschaftlich attraktiv werden lassen.‘ Was in der ZKL vereinbart wurde, ist die Richtschnur für die Zukunft. Dass in der Praxis vor Ort Landwirtschaft und Naturschutz erfolgreich an einem Strang ziehen, zeigt die kooperative Zusammenarbeit innerhalb der fast 200 Landschaftspflegeverbände in Deutschland.“
12. März 2024 | Doggerbank
Grundschleppnetz-Fischerei stoppen
Meeresschutzgebiet in Nordsee bedroht – Korrektur
der Fangerlaubnis nötig
12. März 2024 | Schlosspark Jever
Brutgeschehen von Saatkrähe „Mathilde“ wieder live verfolgen
Lebensweise von Saatkrähen erleben und verstehen
12. März 2024 | Statement zur Klimaklage: Ampel duckt sich weiter weg
Revision entbindet Bundesregierung nicht von sofortigen Klimaschutzmaßnahmen
Zur von der Bundesregierung eingelegten Revision gegen das vom BUND erfolgreich erstrittene Klimaurteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 11 A 1/23) von Ende letzten Jahres erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Die Bundesregierung gibt in Sachen Klimaschutz erneut ein fatales Bild ab. Sie ist klar gesetzlich verpflichtet und gerichtlich dazu verurteilt, bei Verkehr und Gebäuden unverzüglich mit Klimaschutzmaßnahmen nachzulegen. Aber die Ampel verweigert die für den Klimaschutz notwendigen Maßnahmen und spielt weiter auf Zeit. Der Handlungsdruck wird dadurch nicht geringer, er steigt. Denn auch im vergangenen Jahr wurden die Klimaziele in beiden Bereichen sehr wahrscheinlich wieder gerissen*. Die Bundesregierung hat offensichtlich kein gemein-sames Konzept, wie sie die Klimaziele einhalten will. Aber im Kampf gegen die Klimakrise funktioniert Wegducken nicht. In den vergangenen Jahren hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing den notwendigen Klimaschutz ignoriert und lediglich mit unwirksamen Maßnahmenbündeln versucht, den gesetzlichen Anforderungen Genüge zu tun. Auch im Gebäudesektor fehlen weiter wirksame Maßnahmen, um auf Zielpfad zu kommen. Das Gebäude-energiegesetz wurde weichgespült, bei der energetischen Modernisierung lassen die Minister Robert Habeck und Klara Geywitz jeden Ehrgeiz vermissen. Den Preis für dieses politische Versagen zahlen wir alle. Besonders fatal sind die Folgen für jene, die schon heute nicht wissen, wie sie die nächste Heizkostenrechnung begleichen sollen, sich im Sommer nicht in eine kühle Wohnung zurückziehen können oder unter schlechter ÖPNV-Anbindung leiden. Damit muss jetzt Schluss sein.“
Hintergrund: Ende November 2023 hat das OVG Berlin-Brandenburg einer Klage des BUND und einer weiteren der DUH vollumfänglich stattgegeben und die Bundesregierung zum Erlass von Klimaschutz-Sofortprogrammen nach § 8 des Klimaschutzgesetzes für die Sektoren Gebäude und Verkehr verurteilt. Beide Sektoren haben inzwischen mehrfach ihre spezifischen Klimaziele verfehlt, die Bundesregierung aber hat keine vorgeschriebenen Programme erlassen, um diese Verfehlung zu korrigieren. Nach BUND-Auffassung wäre selbst die Einhaltung der deutschen Klimaziele unzureichend gemessen an den verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben des 1,5-Grad-Klimaziels. Umso dringlicher ist es, dass wenigstens die Sofortprogramme rasch kommen.
*Emissionszahlen des UBA werden am 15. März 2024 für das Jahr 2023 erwartet
28. Februar 2024 | Besorgniserregend
Wilderei auf Nashörner in Südafrika 2023 gestiegen
Nature Restoration Law
28. Februar 2024 | Statement
Bundesumweltministerin Steffi Lemke zur Bestätigung des Renaturierungsgesetzes durch das EU-Parlament
Das EU-Parlament hat die Trilog-Einigung zum "Gesetz zur Wiederherstellung der Natur" bestätigt. Dazu sagt Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Mit der heutigen Zustimmung im Europäischen Parlament bekennt sich Europa klar zum Schutz und zur Wiederherstellung unserer Natur und Umwelt. Das ist eine großartige Nachricht. Wir alle sind auf intakte und gesunde Ökosysteme angewiesen. Es ist daher gut, dass sich dieses Verantwortungsbewusstsein heute durchgesetzt hat. Mit der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur stärken wir gemeinsam unsere natürlichen Lebensgrundlagen und setzen zugleich unsere internationalen Verpflichtungen im Bereich Natur- und Artenschutz EU-weit um.“
28. Februar 2024 | Wichtiger Lichtblick
Nature Restoration Law
Notwendiger Schritt in Richtung ökologischer Sicherheit
27. Februar 2024 | NABU erleichtert über die Entscheidung für das Nature Restauration Law
Die Natur darf aufatmen
Hannover/ Brüssel – Das Europäische Parlament hat heute mehrheitlich dem im Trilog erzielten Kompromiss zum Nature Restoration Law zugestimmt. Jetzt müssen nur noch die EU-Mitglieds-staaten im Rat zustimmen, dann ist der Weg frei für ein weltweit einmaliges Gesetz zur Wieder-herstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen zeigt sich erleichtert über diese Entscheidung:
„Ein erster Schritt in Richtung ökologische Sicherheit ist gemacht. Von dem einst starken Green Deal von der Leyens ist immerhin das Nature Restauration Law übriggeblieben. Aber es müssen weitere Schritte folgen, um gesunde, intakte Ökosysteme zu sichern. Jetzt ist auch das Land Niedersachsen gefragt, EU-Naturschutzrecht einzuhalten. Das Land hinkt hinterher und hat seine Auflagen im Rahmen der FFH-Richtlinie und der auszu-weisenden Natura-2000-Gebiete noch immer nicht erfüllt und Deutschland wurde dafür bereits vom EuGH schuldig gesprochen. Wir fordern für die niedersächsischen Schutzgebiete verbindliche und gebietsspezifische Erhaltungs- sowie Entwicklungsziele, ein aktives Management wie auch ein transparentes Monitoring, damit der Schutz der Lebensräume und Arten zumindest regional messbar wird. Es müssen darüber hinaus weitere, ökologisch hochwertige Flächen wie Moore, Wälder und Auenlandschaften, die als natürliche CO2-Senken aktiv zum Klimaschutz beitragen, als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Eine bessere Vernetzung dieser Gebiete ist zudem enorm wichtig.“
27. Februar 2024 | Windenergieausbau
Artenschutzprüfung unterstützen
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert neuen planerischen Ansatz für „Schwerpunkträume“
27. Februar 2024 | Artenschutz in Hessen
Die Kinzig wartet auf den Fischotter
Die Gesellschaft für Naturschutz und Auenentwicklung (GNA) setzt sich seit vielen Jahren für die extrem seltene Marderart ein.
26. Februar 2024 | Ankündigung für den 22. Mai
Internationaler Tag der biologischen Vielfalt 2024
Naturnahes Grün fördert Vielfalt – so auch Wildbienen!
26. Februar 2024 | Kommentar
Ein Jahr Gesetzesvorhaben Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz
(KLWG)
Blockade geht auf Kosten der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Berlin: Am 27. Februar 2023 hat Bundesminister Cem Özdemir Eckpunkte zu einem Gesetzes-vorhaben für mehr Kinderschutz in der Werbung vorgestellt. Krankenkassen, Verbraucherschutz-organisationen,
medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften, Elternverbände und Kinder-rechtsorganisationen unterstützen das Vorhaben. Auch der WWF Deutschland setzt sich für das Gesetzesvorhaben als Baustein
für eine gesunde, soziale und ökologische Ernährungsumgebung in Deutschland ein. Ein Jahr später steckt das Gesetzesvorhaben immer noch im Streit der Ampelparteien fest. Dazu sagt Elisa Kollenda,
Referentin für nachhaltige Ernährung beim WWF Deutschland:
„92 Prozent der Werbung, die Kinder sehen, bezieht sich auf Fast Food, Snacks und Süßigkeiten. Übergewichtig-keit und damit verbundene gesundheitliche Probleme nehmen
unter Kindern und Jugendlichen zu. Die gesamt-gesellschaftlichen Kosten für Gesundheit und Wirtschaft sind immens. Die Ampel hat diese Probleme zu Beginn ihrer Amtszeit erkannt und sich zum Ziel
gesetzt, ein nachhaltiges und gesundes Umfeld für Lebensmittel zu schaffen. Das geplante Kinderlebensmittelwerbegesetz ist dafür ein zentraler Baustein. Die ampelinterne Blockade des Gesetzentwurfs
ist 365 Tage nach Vorlage des BMEL-Entwurfs nicht länger hinnehmbar. Sie geht auf Kosten der Kinder und Jugendlichen. Das Gesetz sollte umgehend veröffentlicht und nicht weiter verwässert werden.
Kommt das Gesetz, dann muss unbedingt dessen Wirkung evaluiert werden. Das wird umso wichtiger, falls der Gesetzesentwurf doch noch weiter abgeschwächt wird. Unbedingt gemessen werden muss dann, ob
Kinder und Jugendliche ein Jahr nach dem Start des Gesetzes wirklich weniger Junk-Food-Werbung ausgesetzt sind als zuvor. Sonst muss nachgesteuert werden.“
26. Februar 2024 | Kommentar
Dammbruch im Wirtschaftsministerium zu CCS-Gaskraftwerken und CO2-Deponien im Meer
Angesichts der Veröffentlichung der Eckpunkte zur Carbon Management Strategie und des Referent*innenentwurfs für die Novelle des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Das Wirtschaftsministerium hat heute mit der Deregulierung kommerzieller CCS-Technik die Büchse der Pandora geöffnet: Mit den Planungen zu CCS an Gaskraftwerken setzt Bundesminister Robert Habeck den Ausstieg aus den fossilen Energien aufs Spiel. Auch CO2-Mülldeponien unter dem Meer sollen schon bald Realität werden. Tausende Kilometer CO2-Pipelinenetze sollen durch dicht besiedelte Regionen an die Nordsee führen, trotz der gefährlichen Risiken, die Abscheidung, Transport und die Verpressung der klimaschädlichen Abgase für die menschliche Gesundheit und marines Leben mit sich bringen. Die angebliche Begrenzung der Anwendung von CCS ist ein Etikettenschwindel. Denn mit dem heute verkündeten Freifahrtschein für CCS werden CO2-Leitungsnetze und Deponien für die Gaskonzerne zum Geschäft, das umso profitabler ist je mehr CO2 entsteht. Die Fraktionen im Bundestag müssen nun unbedingt dafür sorgen, dass die Risiken für die Bevölkerung und die Klima- und Umweltfolgen dieser fossilen CCS-Pläne abgeschätzt und öffentlich bekannt werden und diese drohende Kehrtwende in der Klimaschutzpolitik verhindern."
26. Februar 2024 | Rüthnicker Heide
Start des bislang größten Rückbauprojekts auf einer der 66 Flächen im DBU Naturerbe
21. Februar 2024 | Cottbus
Feuer und Flamme für die Heide
Rauchschwaden auf der DBU-Naturerbefläche Zschornoer Wald
21. Februar 2024 | Kommentar zum Carbon Removal Certification Framework (CRCF)
Ablasshandel fürs grüne Gewissen
Berlin: Die Einigung zum Carbon Removal Certification Framework (CRCF) der Europäischen Union wird den Anforderungen für guten Klimaschutz
und eine ernst gemeinte Transformation der Wirtschaft nicht gerecht. Das bemängelt der WWF angesichts des letzten Trilogs zwischen Rat, Parlament und Kommission der EU am Montagabend. Dazu sagt
Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland:
„Ein neuer Ablasshandel wird das Klima nicht schützen. Wer seine eigenen Emissionen über fragwürdige Speicherprojekte kompensiert oder sich eigentliche CO2-Reduktionen
als CO2-Entnahmen anrechnen lässt, verschließt die Augen vor den wirtschaftlichen und naturwissenschaftlichen Notwendigkeiten. CO2-Minderungen sind von Entnahmen streng zu unterscheiden – leider
lässt die EU in ihrer Einigung die Grenze verschwimmen. Das kann zu viel Greenwashing mit kleiner und kurzfristiger Klimawirkung führen. Denn die CO2-Speicherung in Produkten oder auch natürlichen
Senken etwa über Humusaufbau oder Aufforstung unterliegt großen Unsicher-heiten: Wenn uns die Klimakrise in Zukunft zum Beispiel mit noch zahlreicheren und extremeren Dürren und Bränden konfrontiert,
wie lange bleibt der Kohlenstoff dann tatsächlich in Boden oder Baum? Und wer haftet am Ende, wenn das CO2 der mit Zertifikaten erkauften Entnahme letztlich doch zur Emission wird? Dem neuen
Rahmenwerk fehlt es an klaren Prioritäten, Langfristigkeit, engen Definitionen und Verantwortlichkeiten. Wir lehnen das Rahmenwerk in seiner jetzigen Form ab und fordern Rat und Parlament auf,
dringend nachzu-bessern.“
20. Februar 2024 | Ernährung im Wandel
Bürgerrat übergibt Gutachten an Bundestag
Arbeitsauftrag an Bundestag und Bundesregierung gleichermaßen | ||
Einheitliches Nachhaltigkeitslabel und Neuausrichtung der Lebensmittelbesteuerung überfällig | ||
Finanzielle Fördermodelle für Gemeinschaftsverpflegung gefordert
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20. Februar 2024 | Insektschutz & Garten
Blühende, brummende Frühlingsboten
Frühjahrsblüher wie das Schneeglöckchen bieten Insekten wichtige erste Nahrung im Jahr
19. Februar 2024 | Ideen gesucht
Wie gestalten wir eine nachhaltige Zukunft?
Aktuelle Herausforderungen verlangen einen umfassenden gesellschaftlichen Wandel.
19. Februar 2024 | Wasser marsch
Waldbrandübung in der Wersener Heide
Brandschutzübung auf der DBU-Naturerbefläche
16. Februar 2024 | Vom Aussterben bedrohte Katze
Besserer Schutz für den Balkanluchs
In Usbekistan tagt die Konferenz zum Schutz wandernder Tierarten (CMS)
15. Februar 2024 | Kröten, Frösche und Molche
Jetzt in ganz Deutschland auf Partnersuche
Wer sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen hält und bremsbereit fährt, kann sie schützen
15. Februar 2024 | Rotmilan-Kartierung
Suche nach Unterstützung im hessischen Teil des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön
Schulung für Ehrenamtliche am 20. Februar in Hilders
15. Februar 2024 | Stellungnahme zur EU-Entscheidung zu Brachflächenregelungen
Bundeslandwirtschaftsminister muss jetzt standhaft bleiben
Hannover – Nachdem sich der NABU Niedersachsen Anfang Februar entsetzt über den Vor-schlag auf EU-Ebene gezeigt hat, die Brachflächenregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für das Jahr 2024 auszusetzen, hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten die Aus-setzung der Brachflächenregelungen nun freigestellt. Der NABU appelliert jetzt an die politischen Entscheidungsträger auf Bundesebene, im Sinne des Natur- und Artenschutzes an den 4%-Stilllegungsflächen festzuhalten. Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender:
„Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir muss jetzt standhaft bleiben und darf vor Treckerprotesten nicht ein-knicken. Um die Naturkrise nicht weiter voranzutreiben, darf der Bund die Aussetzung der Brachflächenregelun-gen nicht umsetzen. Brachflächen sind enorm wichtige Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten und vor allem in einem landwirtschaftlich geprägten Land wie Niedersachsen dringend notwendig, um dem Artensterben im Offenland entgegenzuwirken. Es sollte unbedingt bedacht werden, dass die Probleme in der Landwirtschaft nicht mit kurzfristigen Maßnahmen behoben werden können, sondern zukunftsweisende Antworten gefunden werden müssen, damit Landwirtinnen und Landwirte Planungssicherheit haben und der langfristige Erhalt unserer Lebensgrundlagen gewährleistet ist. Denn nur wenn der Naturschutz als unverzichtbares Puzzleteil der landwirt-schaftlichen Bewirtschaftung anerkannt wird, können unsere Agrarökosysteme überleben und funktionieren. Für die Betriebe muss es sich selbstverständlich lohnen, etwas für die Natur zu tun – dies ist nicht nur Aufgabe der Politik in Bund und Land, sondern ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag.“
Zum Valentinstag
14. Februar 2024 | Da ist der Wurm drin
Regenwürmer leisten viel für Mensch und Natur
Tag des Regenwurms: Pestizide, Gülle, Verdichtung machen ihm zu schaffen | BUND-Spezial Boden
14. Februar 2024 | Amphibienwanderung startet
Zum Teich statt unter die Räder
Naturschützer bitten Autofahrer*innen um Rücksichtnahme
13. Februar 2024 | Zugvögel, Wale, Meeresschildkröten und Elefanten
Wandernde Tierarten am Abgrund
Erster UN-Bericht zum Zustand wandernder Tierarten zeichnet schockierendes Bild | ||
Grenzüberschreitender Artenschutz durch Ausweitung von Schutzgebieten und Reduzierung von Bedrohungen gefordert | ||
Konferenz zum Schutz wandernder Tierarten hat in Usbekistan begonnen
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13. Februar 2024 | Rodenbach, Hessen
Natur- und Lehrgarten existiert
nicht mehr
Gesellschaft für Naturschutz und Auenentwicklung (GNA) sagt Veranstaltungen ab
13. Februar 2024 | Zum Valentinstag
Blumen verschenken
(Giftfreie) Grüße vom Herzen
9. Februar 2024 | Nachrichten aus dem BMUV
Vorschlag der EU-Kommission zu neuen genomischen Techniken
Das Europäische Parlament hat sich positioniert. Es akzeptiert die weitgehende Deregulierung eines großen Teils der mit neuen Gentechniken hergestellten Pflanzen. Dazu nimmt Bundes-umweltministerin Steffi Lemke wie folgt Stellung:
„Der Schutz der Belange der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Natur und Umwelt haben für mich oberste Priorität. Deshalb ist es wichtig, dass nur sichere Pflanzen angebaut und nur sichere Produkte verwendet werden dürfen. Dafür muss das Risiko für Umwelt, Natur und die menschliche Gesundheit bewertet werden, bevor die Pflanzen auf den Markt kommen. Außerdem sollten Verbraucher*innen weiter frei entscheiden können, ob sie Lebensmittel, die Gentechnik enthalten, kaufen oder nicht. Dafür müssen alle gentechnisch veränderten Pflanzen und Produkte weiterhin entlang der gesamten Lebensmittelkette gekennzeichnet werden, um den Verbraucher*innen die größtmögliche Transparenz zu ermöglichen. Ich begrüße daher, dass sich das Europäische Parlament heute für eine Kennzeichnung von Produkten aus allen gentechnisch veränderten Pflanzen ausgesprochen hat. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.“
Hintergrund: Der Vorschlag der EU-Kommission zum Umgang mit den neuen genomischen Techniken, oder auch neuen Gentechniken, bedeutet eine Deregulierung der Kategorie 1-NGT-Pflanzen. Dies betrifft laut einer BfN-Studie über 90% der mit den neuen Techniken hergestellten gentechnisch veränderten Pflanzen (Kategorie 1). Die Einordung in die Kategorie 1 erfolgt nach dem Vorschlag lediglich auf Grundlage von sogenannten Äquivalenz-kriterien und beruht nicht auf einer Einschätzung des Risikos. Auf den Produkten im Handel würde nicht zu erken-nen sein, dass sie mithilfe von Gentechnik hergestellt wurden. Umfragen zeigen deutlich: Verbraucher*innen wünschen sich, dass alle gentechnisch veränderten Pflanzen gekennzeichnet und auf ihr Risiko überprüft wer-den. Die französische Lebensmittelbehörde ANSES (und das Bundesamt für Naturschutz) kommen in ihren Stellungnahmen zu dem Schluss, dass die Kriterien der Kommission, die zu einer Einstufung von NGT-Pflanzen in die Kategorie 1 führen, nicht geeignet sind, das Risiko der Pflanzen einzuschätzen. Das Bundesamt für Natur-schutz bestätigt mit seinem heute veröffentlichten Politikpapier, dass es unmöglich ist, anhand der von der EU-KOM vorgegebenen Kriterien für eine Deregulierung die Sicherheit von NGT-Pflanzen zu erkennen.
9. Februar 2024 | "Central Asian Flyway"
Internationales Schutzprogramm für Zugvogelroute
Konferenz zum Schutz wandernder Tierarten muss grenzüberschreitenden Naturschutz voranbringen
9. Februar 2024 | AK „Rhöner Fließgewässer“
Langfristige Erfolge
Artenschutzprojekte zur Wiederansiedlung von Edelkrebs, Schneider und Karausche
8. Februar 2024 | Kommentar zur deutschen Enthaltung beim EU-Lieferkettengesetz
Ampel blinkt mal wieder gelb
Vor der Abstimmung über das EU-Lieferkettengesetz im Rat der Europäischen Union zeichnete sich eine Enthaltung der Bundesregierung ab. Den in letzter Sekunde gefällten Blockadebe-schluss der FDP des bereits auf EU-Ebene weitgehend abgeschlossenen Prozesses kommen-tiert Antje von Broock, Geschäftsführerin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Nach zähen Verhandlungen und einem Kompromiss in den Reihen der Ampel folgt nun die Blamage auf europäischer Ebene: Deutschland will sich in der entscheidenden Abstimmung zum EU-Lieferkettengesetz am Freitag enthalten. Die Einigung wurde von allen beteiligten Ressorts mitgetragen. Doch in letzter Sekunde führt der kleinste Partner die Koalition einmal mehr am Ring durch die Manege. Dabei hatte doch gerade die FDP selbst die Einigung auf EU-Ebene mitverhandelt. In der Koalition hat offenbar der Europawahlkampf begonnen. Darunter leiden schon getroffene Abmachungen wie das Ja zum EU-Lieferkettengesetz. Die Wortbrüchigkeit der Bundesregierung schadet ihrem Ansehen und der Wertigkeit demokratischer Prozesse in der EU. Für den Umwelt- und Klimaschutz wichtige Weichenstellungen scheitern wie schon beim Verbrenner-Aus an der FDP und einem entscheidungszahmen Bundeskanzler.“
Hintergrund: Das EU-Lieferkettengesetz soll Unternehmen in der gesamten Europäischen Union zu Menschen-rechts-, Umwelt- und Klimaschutz in ihren Lieferketten verpflichten. Nachdem Deutschland und Frankreich schon eigene Lieferkettengesetze erlassen haben, soll es für einheitliche Regeln für alle großen Unternehmen in der Union sorgen. Seit Erscheinen des Kommissionsentwurfs im Februar 2022 wurde das Dossier intensiv verhandelt. Wie auch schon beim deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat der BUND diesen Prozess als Mitglied der Initiative Lieferkettengesetz, einem zivilgesellschaftlichen Bündnis bestehend aus mehr als 130 Organisa-tionen, aktiv begleitet.
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WWF legt Jahresbericht vor
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8. Februar 2024 | Kommentar
Beim Tierwohl müssen jetzt konkrete Taten folgen |
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat seine Überlegungen zum "Tierwohlcent" konkre-tisiert. Dazu erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Es ist gut, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt einen konkreten Vorschlag für den Umbau der Tierhaltung vorlegt. Auch von den Unionsparteien, die die Ergebnisse der Borchert-Kommission mit auf den Weg gebracht haben, muss dieser Vorschlag nun unterstützt werden. Bei den Eckpunkten gibt es vor allem zwei Erfordernisse: Erstens muss das zusätzlich eingenommene Geld auch wirklich für Um- und Abbau der Tierhaltung wieder in die Landwirtschaft fließen. Es darf nicht einfach im allgemeinen Haushalt versickern. Das wäre mit einer zweckgebundenen Abgabe besser möglich als mit der jetzt angedachten Steuer. Zweitens muss der Tierwohlcent auf alle tierischen Produkte, frische und verarbeitete, Fleisch wie Milch(-produkte) und Eier, erhoben werden – so wie es im Konzept der Borchert-Kommission steht. Eine Abgabe allein auf Fleisch und Fleischprodukte wäre nicht ausreichend. Denn auch bei Milch(-produkten) und Eiern besteht die dringende Notwendigkeit, den Konsum zu reduzieren und die entsprechenden Tierhaltungen um- und abzubauen.“ |
31. Januar 2024 | Nationale Auszeichnung
Bildung für nachhaltige Entwicklung
Bundesministerium für Bildung und Forschung und
Deutsche UNESCO-Kommission würdigen 20 Initiativen
und Organisationen in sieben Bundesländern
31. Janaur 2024 | Kommentar zum EU-Lieferkettengesetz
FDP sabotiert Glaubwürdigkeit Deutschlands und Umbau der
Wirtschaft
Berlin: Die FDP könnte durch ihre Ablehnung die Bundesregierung dazu zwingen, sich bei der Abstimmung zum EU-Lieferkettengesetz zu
enthalten, und die Richtlinie damit verhindern. Der WWF kritisiert die Kehrtwende der FDP scharf – sie untergräbt, was von deutscher Glaubwürdig-keit in europäischen Verhandlungen noch vorhanden ist,
und geht auf Kosten der nachhaltigen Transformation der europäischen Wirtschaft. Nachdem die FDP den Gesetzesentwurf mitver-handelt und mitgetragen hat, sendet sie erneut das Signal politischer
Unzuverlässigkeit. Um die Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit Deutschlands in Europa nicht zu verspielen, muss die Zustimmung zum EU-Lieferkettengesetz selbstverständlich sein. Dazu kommentiert Heike
Vesper, WWF-Vorständin Transformation Wirtschaft & Politik:
„Die FDP setzt alles daran, das EU-Lieferkettengesetz auf den letzten Metern zu verhindern. Dafür droht sie
auch, die Glaubwürdigkeit Deutschlands über Bord zu werfen – wie schon bei der Verbrenner- und bei der Glyphosat-Entscheidung. Das EU-Lieferkettengesetz ist ein tragender Baustein für den
zukunftsfähigen und nachhaltigen Umbau der europäischen Wirtschaft. Es ist erschreckend, dass die Partei den Presslufthammer daran ansetzt. Denn ihre jetzige Kritik steht im Widerspruch zu den
Inhalten, die sie selbst in die EU-Verhandlungen eingebracht hat. Viele Unternehmen wissen um die Bedeutung und begrüßen das Lieferkettengesetz. Die FDP verhindert mit ihrem widersprüchlichen
Verhalten den notwendigen Umbau unserer Wirtschaft mit nachhaltigen, sichereren und resilienten Lieferketten. Damit gefährdet sie die Zukunft des europäischen Wirtschaftsstandorts für ein
kurz-sichtiges wahltaktisches Manöver. “
Hintergrund: Das europäische Lieferkettengesetz, kurz CSDDD, soll Stabilität in Zeiten verletzlicher Lieferketten bringen und die Transformation beschleunigen. Die in der Richtlinie
verankerten Transitionspläne sind dabei ein starkes politisches Steuerungsinstrument, aber auch eine notwendige Voraussetzung für große Unternehmen, ihr Geschäftsmodell zukunftsfähig zu gestalten und
so zu einer schnellen Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft beizutragen.
31. Januar 2024 | Mitgliederverband
NABU Niedersachsen überschreitet 130.000 Mitglieder-Schwelle
Breite Mitgliederbasis gibt der Natur eine starke Stimme
30. Januar 2024 | Gefährlicher Irrweg
Kohlendioxid-Verpressung
Breites Umweltbündnis warnt
30. Januar 2024 | Austausch und Vorstellung
29. Januar 2024 | Dortmund
Schnäppchenjagd auf bedrohte und geschützte Tierarten
Heftige Kritik an Angeboten auf Europas größter Jagdmesse
29. Januar 2024 | Osnabrück
29. Janaur 2024 | Statement
Brandbrief der Wirtschaft an Politik
Politik muss jetzt verlässliche Rahmenbedingungen für klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft schaffen
Berlin. Anlässlich des Brandbriefes zahlreicher deutscher Unternehmen an die Politik für einen klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft erklärt Silke Düwel-Rieth, Bereichsleiterin Wirtschaft &
Märkte beim WWF Deutschland:
„Der WWF Deutschland begrüßt, dass sich namhafte deutsche Unternehmen zur klimafreundlichen Trans-formation und zum Wirtschaftsstandort Deutschland bekennen. Der WWF unterstreicht die Notwendigkeit,
einen weitsichtigen und politisch verlässlichen Rahmen zu schaffen, der der Wirtschaft ermöglicht, langfristig tragende Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Alle demokratischen Parteien sind jetzt
gefordert, Vertrauen zu schaffen und die notwendigen Maßnahmen für ein zukunftsfähiges und resilientes Deutschland zu ergreifen.“
26. Januar 2024 | Kommentar
EU-Umweltausschuss für Aufweichung von Gentechnik-Regeln
Bei der Abstimmung über die Parlamentsposition hat sich der Umweltausschuss des EU-Parlaments mehrheitlich für eine weitgehende Deregulierung neuer Gentechnik und massive Aufweichungen im geltenden Gentechnikrecht ausgesprochen. Dazu erklärt Pia Voelker, Gentechnik-Expertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Es ist erschreckend, dass der EU-Umweltausschuss den Vorschlägen zu einer weitgehenden Gentechnik-Deregulierung der EU-Kommission gefolgt ist. Doch damit nicht genug: Die EU-Abgeordneten haben sogar darüber hinausgehende Aufweichungen vorschlagen. Zwar ist die Entscheidung noch keine allgemeine Position des EU-Parlaments, dennoch stehen damit die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Schutz unserer Umwelt und einer gentechnikfreien Landwirtschaft mehr denn je auf der Kippe. Vor den Abstimmungen im Plenum im Februar rufen wir die Abgeordneten deshalb auf, nicht für Gentechnik-Erleichterungen und Patente zu stimmen. Sie müssen die Pläne ablehnen und Konsument*innen-Wahlfreiheit sowie die ökologische und konven-tionelle Landwirtschaft ohne Gentechnik weiter ermöglichen.”
Hintergrund: Im Juli 2023 hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag für die künftige gesetzliche Regelung von Gentechnik in der Europäischen Union vorgelegt, im Anschluss begannen die Beratungen im EP und im Agrarrat über die jeweilige Position zum Vorschlag der Kommission, als Vorbereitung für einen Trilog. Mit der heutigen Entscheidung wurde noch keine allgemeine Position des EU Parlaments für eine Deregulierung von Gentechnik beschlossen. Die Abstimmung im Plenum des EU Parlaments findet voraussichtlich Anfang Februar statt. Auch im Agrarrat wurde bisher keine Position für mögliche Verhandlungen mit dem EU Parlament und der Kommission im sogenannten Trilog gefunden. Die Agrarminister*innen ringen auch im neuen Jahr weiter um eine gemeinsame Position.
26. Januar 2024 | Moorwiedervernässung
Experimentierklauseln gefordert
Neuen, gemeinsamen Umgang mit der Ressource Wasser erproben
25. Januar 2024 | Thüringer Wald
Luchsansiedlung geplant
Projektbündnis „Luchs Thüringen – Europas Luchse vernetzen“ möchte bis zu 20 Luchse auswildern
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