25. August 2021 | Streuobst
Angebot des Vereins Natur und Lebensraum Rhön e. V.
Wo darf Streuobst gepflückt werden: Schilder für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafterin der hessischen Rhön
Rhön. Streuobstwiesen sind Hotspots der Biodiversität und ein prä-gender Teil der Kulturlandschaftim UNESCO-Biosphärenreservat Rhön. Zur Ernte-zeit kommt immer wieder dieselbe Frage auf: Darf ich von den in der Landschaft „verstreuten“ Bäumen einfach so pflücken?Der Verein Natur-und Lebensraum Rhön hat Schilder entwickelt, die Streuobstbesitzerinnen und -besitzer in der hessischen Rhön an ihren Flächen anbringen können, um zu kennzeichnen,ob und wo gepflückt werden darf.
Mit dem Klarapfel sind die ersten Frühäpfel erntereif. Beim Spaziergang durch die Rhön wird da sicher die Lust geweckt, sich zu bedienen. Das ist allerdings nicht überall erlaubt –auch wenn die Bäume offenbar „herrenlos“ in der Landschaft herumstehen. Nichteingezäunte Streuobstwiesen, Baumreihen oder einzelne Bäume sind oftmals privates Eigentum, das mit viel Arbeit gepflegt wird. Hier wollendie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafterdie Früchte ihrer Arbeit natürlich auch selbst ernten. Andererseits ist es aber auch manchmal so, dass viele Äpfel ungenutzt zu Boden fallen und verderben, weil niemand sie pflückt.
Damit Interessierte erkennen können, ob Bäume zum Bedienenfreigegeben sind, hat der Ver-ein Natur-und Lebensraum Rhönzwei Schilder herausgebracht. Den Anstoß hat Astrid Schäfer gegeben, die selbst eine große Streuobstwiese bewirtschaftet. Als ehemalige Geschäftsführerin der Rhöner Apfelinitiative kennt sie beide Seiten:„Es gibt Bewirtschafterinnen und Bewirt-schafter, die ihr Obst vor unberechtigter Ernte schützen müssen, aber auch solche, die nicht selbst ernten können und froh sind, wenn das Obst von anderen genutzt wird, bevor es ver-dirbt.“Daher gibt es neben der Variante „Bitte nicht pflücken“ auch ein Schild mit der Aufschrift „Obstretter gesucht“ –für jene, die ihr Obst zur Ernte für den Eigenbedarf anbieten möchten.
Die Schilder sind in begrenzter Auflage kostenfrei beim VNLR erhältlich und können in der Geschäftsstelle abgeholt werden: montags bis donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 16 Uhr, freitags zwischen 8.30 Uhr und 13 Uhr in der Marienstraße 13, 36115 Hilders (Hessische Ver-waltung UNESCO-Biosphärenreservat Rhön).
Quelle: Biosphärenreservat Rhön
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